30 Unternehmen haben im ersten Halbjahr dieses Jahres, laut dem Statistischen Landesamt IT.NRW beim Amtsgericht Detmold, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das waren 3,4 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. „Insgesamt nimmt das Insolvenzgeschehen seit der ersten Jahreshälfte 2022 zu, allerdings ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau. Im NRW-Vergleich bewegt sich Lippe mit dem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen deutlich unter dem Anstieg des Landesdurchschnitts von 19,7 Prozent“, informiert Timm Lönneker, Referent der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).
„Die lippischen Unternehmen haben mit großen Herausforderungen zu kämpfen, darunter hohe Energiekosten, Überregulierung sowie Personalmangel. Das in kurzer Zeit enorm gestiegene Zinsniveau sorgt bei vielen Unternehmen nun für zusätzliche Kosten und trifft auf eine schwache Konjunktur. Insbesondere die zurückgehende Auslandsnachfrage belastet die lippische Industrie mit der seit vielen Jahren über Landesschnitt liegenden Exportquote von derzeit rund 55 Prozent stark“, fährt Lönneker fort. Die Exportquote des Landes NRW liegt bei rund 47 Prozent.
In erster Linie war das verarbeitende Gewerbe mit vier Fällen (gleicher Vorjahreszeitraum: vier Fälle) und das Baugewerbe ebenfalls mit vier Fällen (fünf Fälle) betroffen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen wurden in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Insgesamt neun Betriebe war länger als acht Jahre am Markt präsent. Im Verbraucherbereich beantragten 134 (+38,1 Prozent) weitere Schuldner:innen in Lippe die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Es waren aber auch 35 ehemals Selbstständige betroffen. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Prozent gesunken.
Grundsätzlich gilt: Kann ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen, ist es zahlungsunfähig. In einem solchen Fall ist die Geschäftsleitung je nach Rechtsform dazu verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Frist – in der Regel drei Wochen – einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig ist: Die Geschäftsleitung sollte eine notwendige Restrukturierung oder Sanierung rechtzeitig angehen, wenn das Unternehmen noch Reserven hat. Werden Gegenmaßnahmen frühzeitig eingeleitet, bestehen bessere Chancen auf einen erfolgreichen und nachhaltigen Ausgang.
Hinweis: Bei den oben genannten Ergebnissen gilt es zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt meist rund drei Monate davor. Fragen zur Insolvenzstatistik beantwortet Referent Timm Lönneker unter Tel. 05231 7601-84 oder loenneker@detmold.ihk.de.
Pressemeldung: IHK