19 Unternehmen haben im ersten Quartal dieses Jahres laut dem Statistischen Landesamt IT.NRW beim Amtsgericht Detmold einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. „Das waren 34,5 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum“, informiert Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold. So niedrig waren die Insolvenzen zuletzt im ersten Quartal 1997. Der Shutdown im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie spiegelte sich im ersten Quartal 2020 nicht in einem Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren wider.
Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter „nachlaufender Konjunkturindikator” sind. „Weitere Ursachen sind die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020) und die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen. Wie sich die Insolvenzen in 2020 entwickeln werden bleibt derzeit offen“, stellt Martens fest. In erster Linie war das verarbeitende Gewerbe mit fünf Fällen (gleicher Vorjahreszeitraum: drei Fälle) und das Gastgewerbe ebenfalls mit fünf Fällen (fünf Fälle) betroffen. Drei Anträge meldete das Baugewerbe (sechs Fälle).
Mehr als die Hälfte der Unternehmen wurden in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Vier von zehn Betrieben waren weniger als acht Jahre am Markt präsent. Neben den Unternehmen beantragten 62 (-17,3 Prozent) weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich überwiegend um Verbraucherinsolvenzen. Es waren aber auch zehn ehemals Selbstständige betroffen. Dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. Die Gesamtzahl der Insolvenzen lag im ersten Quartal 2020 bei 104 Fällen und damit um 22,1 Prozent niedriger als im gleichen Vorjahreszeitraum.