Im Dezember 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 230 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 13,9 Prozent weniger als im Dezember 2019 (damals: 1 428 Verfahren). 330 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 390 Arbeitnehmer betroffen. Ferner stellten 690 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) einen Insolvenzantrag. Außerdem beantragten 210 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

 

Trotz des Shutdowns im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (und der damit verbundenen Wirtschaftskrise) lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren im Dezember 2020 unter dem Zwölfmonatsdurchschnitt des Jahres 2019 (446 Verfahren). Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres 2020 ausgesetzt war; bei Zahlungsunfähigkeit war ein Insolvenzantrag seit Anfang Oktober 2020 wieder verpflichtend. Hinzu kommen die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen. (IT.NRW).