Von Januar bis Juni 2019 wurden bei den nordrhein-westfälischen Gewerbeämtern 75 153 Gewerbe angemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 0,3 Prozent weniger Gewerbeanmeldungen als im ersten Halbjahr 2018. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen sank im gleichen Zeitraum um 2,0 Prozent auf 69 260.
Die meisten Anmeldungen waren Neugründungen (63 467; +0,6 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2018). Dabei handelte es sich in 13 834 Fällen (−2,4 Prozent) um Betriebsgründungen, bei denen aufgrund der voraussichtlichen Beschäftigtenzahl oder der Rechtsform eine größere wirtschaftliche Substanz vermutet werden kann. Von den sonstigen 49 633 Neugründungen wurden 29 778 (+6,9 Prozent) im Nebenerwerb angemeldet; 19 855 (−5,7 Prozent) Anmeldungen zählten zu den Kleinbetrieben.
Den größten Anteil an der Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen erzielte im ersten Halbjahr 2019 der Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen” mit 18 697 Gewerbeanmeldungen (+1,4 Prozent). Den größten Rückgang bei den Anmeldungen verzeichnete das Baugewerbe (−588 Anmeldungen bzw. −6,4 Prozent). Bevorzugte Rechtsform in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 war mit 58 921 Gewerbeanmeldungen (+1,7 Prozent) das Einzelunternehmen.
In 10 616 Fällen (−1,8 Prozent) wurde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung angemeldet. Darunter befanden sich 2 085 Anmeldungen in der Sonderform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, bei denen sich Unternehmer bereits mit einem Euro Stammkapital selbstständig machen können. 20 811 Einzelunternehmen (+3,7 Prozent) wurden von Frauen angemeldet; dies entspricht einem Anteil von 35,3 Prozent.
Der Anteil neu angemeldeter Einzelunternehmen durch ausländische Staatsangehörige lag bei 27,3 Prozent, dabei waren Gewerbetreibende mit polnischer (21,5 Prozent), türkischer (18,1 Prozent) und rumänischer (10,2 Prozent) Staatsangehörigkeit am häufigsten vertreten. Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass Gewerbemeldungen Absichtserklärungen sind. Den Statistikern liegen keine Informationen darüber vor, ob das an- bzw. abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde. (IT.NRW).