Nordrhein-westfälische Arbeitnehmerhaushalte mit Bezug öffentlicher Transferleistungen erhielten 2020 monatlich 55 Euro bzw. 8,4 Prozent mehr aus diesen Leistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Kindergeld oder Rente) als 2019. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lagen die monatlichen Transferzahlungen dieser Haushalte im Jahr 2020 bei 716 Euro; 2019 waren es 661 Euro pro Monat gewesen. Neben den höheren Transferleistungen pro Haushalt stieg 2020 auch die Zahl der Arbeitnehmerhaushalte (das sind Haushalte mit einer abhängig beschäftigten Haupterwerbsperson, die Transferleistungen bezogen) um 6,5 Prozent an; das waren rund 191 000 Haushalte mehr als 2019.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die vorliegenden Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen auf den Aufzeichnungen von 1 600 Haushalten basieren. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden auf die 8,1 Millionen nordrhein-westfälischen Privathaushalte hochgerechnet. Haushalte von Selbstständigen und Landwirten waren an der Stichprobe nicht beteiligt. (IT.NRW)