Foto: pixabay.

Im Jahr 2021 sind in Nordrhein-Westfalen 12 235 Menschen an Covid-19 gestorben. Das waren 67,7 Prozent mehr als im ersten Jahr der Pandemie (2020: 7 295). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit bei 5,6 Prozent aller 220 035 Sterbefälle des Jahres 2021 Covid-19 als Todesursache festgestellt. Dieser Anteil war um 2,2 Prozentpunkte höher als ein Jahr zuvor (2020: 3,4 Prozent).

 

Häufigste Todesursache in Nordrhein-Westfalen waren auch im Jahr 2021 Krankheiten des Kreislaufsystems mit 63 328 Sterbefällen (28,8 Prozent aller Gestorbenen). Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen (50 867 Gestorbene; 23,1 Prozent), gefolgt von psychischen und Verhaltensstörungen (13 612 Gestorbene; 6,2 Prozent).

 

Die im Jahr 2021 an COVID-19 Gestorbenen waren mit durchschnittlich 79,1 Jahren in etwa so alt wie alle Gestorbenen (79,0 Jahre). Sie waren im Schnitt 2,7 Jahre jünger als ein Jahr zuvor (2020: 81,8 Jahre). Im Jahresverlauf gab es im Januar 2021 mit 3 440 Personen (28,1 Prozent) die meisten Sterbefälle mit der Todesursache COVID-19. In den Monaten von Januar bis Mai ereigneten sich 70,5 Prozent der COVID-19 Sterbefälle des Jahres 2021.

 

In den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs waren die Anteile der aufgrund von COVID-19-Infektionen Gestorbenen an allen Todesfällen im Jahr 2021 in Herne (8,1 Prozent), Oberhausen (7,9 Prozent) und Bielefeld (7,6 Prozent) am höchsten. Im Kreis Coesfeld (2,3 Prozent), in Münster (2,7 Prozent) und im Kreis Soest (3,7 Prozent) waren die Anteile dieser Sterbefälle am niedrigsten. Laut Todesbescheinigung starben im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen 2 998 Menschen mit aktueller oder vergangener COVID- 19-Infektion als Begleiterkrankung – ursächlich für den Tod war hier aber eine andere Todesursache.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der vorliegenden Statistik auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen basiert. Bei den als Todesursache oder als Begleiterkrankung dokumentierten COVID-19-Sterbefällen sind auch Fälle enthalten, bei denen aus der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort vermerkt wurde. Im Jahr 2021 wurde für 1,7 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an IT.NRW übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt fielen 8,9 Prozent der Todesfälle in diese Rubrik. (IT NRW)