Im Jahr 2021 wurden von den nordrhein-westfälischen Bauämtern 1 724 ganze Gebäude als sogenannter Bauabgang (Abriss oder Umnutzung von Gebäuden) gemeldet – davon waren 1 096 Nichtwohngebäude und 628 Wohngebäude. Insgesamt verringerte sich dadurch der Wohnungsbestand um 2 507 Wohnungen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Angaben der Statistik des Bauabgangs seit dem Berichtsjahr 2019 aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) nicht mehr mit den Ergebnissen der Vorjahre vergleichbar.

 

Bei den 1 724 Bauabgängen des Jahres 2021 handelte es sich jeweils in etwa einem Drittel der Fälle um Gebäude, die zwischen 1949 und 1978 (583 Gebäude bzw. 33,8 Prozent aller Bauabgänge) oder zwischen 1979 bis 1986 (569 Gebäude, 33,0 Prozent) errichtet worden waren. Weitere 13,9 Prozent entfielen auf Gebäude, die zwischen 1919 und 1948 gebaut wurden (239 Gebäude). 7,9 Prozent waren Gebäude, die vor 1919 errichtet worden waren (136) und 11,4 Prozent der Bauabgänge waren Gebäude, die erst nach 1986 errichtet wurden (197 Gebäude).

 

Bei knapp der Hälfte der Bauabgänge im Jahr 2021 war der Grund für den Abriss die Errichtung eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes (820 bzw. 47,6 Prozent). In 41,1 Prozent der Fälle (709 Gebäude) war der Bauabgang in einer Nutzungsänderung begründet – davon in vier Fällen ohne eine damit einhergehende Baumaßnahme. Abrisse von Gebäuden aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (wie z. B. Brandschäden) waren eher selten ursächlich für den Abriss eines Hauses (21 Gebäude bzw. 1,2 Prozent); ebenso diente ein Abriss nur selten der Schaffung von Freiflächen (71 Gebäude bzw. 4,1 Prozent).

 

In 182 Fällen lag die Ursache des Abgangs eines Nichtwohngebäudes darin begründet, dass anstelle dessen ein neues Wohngebäude errichtet werden soll (16,6 Prozent): Bei den Wohngebäuden wurden in 72,5 Prozent aller Fälle Wohngebäude abgerissen (628 Gebäude), um Platz für neue Wohngebäude (455) zu schaffen.

 

Mit einem Anteil von 88,9 Prozent entfiel auch im vergangenen Jahr das Gros der Abgänge auf den Abriss oder die Umnutzung kompletter Gebäude. In der Statistik der Bauabgänge werden neben dem Abbruch von ganzen Gebäuden auch genehmigungspflichtige Teilabrisse oder Nutzungsänderungen (Wohnraum wird zu Gewerbefläche oder umgekehrt) betrachtet. Außerdem fließen in die Statistik schadensbedingte Abgänge (etwa bei Brand, Überschwemmung oder Einsturz) sowie bauaufsichtliche Maßnahmen (z. B. Schließungen wegen Einsturzgefahr) ein. (IT.NRW)