Foto: pixabay.

Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792 Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer (83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346 Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei (0,1 Prozent) wurden getötet.

 

Die Zahl der verunglückten Personen, die mit einem Pedelec unterwegs waren, lag in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 bei 6 832; das waren 43,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 4 763 Personen). Der Anteil der schwer verletzten und tödlich verunglückten Personen war bei den Unfällen mit Pedelecs höher als bei denen mit E-Scootern: 5 473 Personen (80,1 Prozent) wurden leicht, 1 310 (19,2 Prozent) Personen schwer verletzt und 49 Personen (0,7 Prozent) getötet. Verunglückte mit Pedelecs hatten einen Anteil von 31,0 Prozent an allen bei Fahrradunfällen (inkl. Pedelecs) Verunglückten (2022: 22 052 Personen, +21,8 Prozent gegenüber 2021).

 

79,9 Prozent der im Jahr 2022 mit einem E-Scooter verunglückten Personen waren jünger als 45 Jahre. Bei Unfällen mit Fahrrädern (inkl. Pedelecs) entfiel etwa die Hälfte (47,5 Prozent) der Verunglückten auf unter 45-Jährige. Mit Pedelecs verunglückten häufiger ältere Personen: 69,9 Prozent der Verunglückten waren mindestens 45 Jahre alt. Im Jahresverlauf 2022 war das Aufkommen von Unfällen mit Personenschäden bei Pedelecs und E-Scootern jeweils im August am höchsten. Die wenigsten Personen, die mit einem E-Scooter unterwegs waren, verunglückten im Februar, bei Unfällen mit Pedelecs war die Zahl der Verunglückten im Dezember am niedrigsten.

 

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sind E-Scooter seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge vom 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern benötigen keinen Führerschein, müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Pedelecs handelt es sich um Fahrzeuge mit Elektromotor, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringert. Der elektrische Motor wirkt zusätzlich zur Muskelkraft und nur unterstützend. Solche Fahrzeuge sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt. (IT.NRW)