Im Juli 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 780 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 21,8 Prozent weniger als im Juli 2019 (damals: 2 276 Verfahren). 440 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 34 190 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Das waren mehr als zehn mal mehr als im Juli 2019 (damals: 3 372). Ursächlich für diesen überdurchschnittlich starken Anstieg waren einige insolvente Unternehmen mit über 1 000 Beschäftigten.
Ferner beantragten 1 010 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) und 330 sonstige Antragsteller die Eröffnung von Insolvenzverfahren. Trotz des Shutdown im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (und der damit verbundenen Wirtschaftskrise) lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im Juli 2020 unter dem Zwölfmonatsdurchschnitt letzten Jahres (2 100 Verfahren). Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter „nachlaufender Konjunkturindikator” sind.
Weitere Ursachen sind laut den Statistikern zurzeit die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020) und die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen. (IT.NRW).