„Wer umzieht, hat viel um die Ohren und jede Menge zu beachten“, das weiß auch Monika Donner, stellvertretende Leiterin der Detmolder Arbeitsagentur. „Wir möchten alle Anspruchsberechtigten auf Arbeitslosengeld darauf hinweisen, dass im ganzen Umzugsstress eins nicht untergeht: nämlich den Wohnwechsel der Agentur für Arbeit Detmold zu melden!“

 

Was passiert, wenn ein Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wird?

Wenn Arbeitslosengeld-Empfänger ihrer Agentur für Arbeit Detmold nicht rechtzeitig mittei­len, dass Sie umziehen, haben diese von dem Umzugstag bis zur Meldung Ihres Umzuges keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und sind somit unter Umständen auch nicht kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld muss erstattet werden; darauf entrichtete Kranken- und Pflegeversicherungsbei­träge sind zu ersetzen.

 

„Diese unnützen Nachteile lassen sich ganz einfach vermeiden, indem Kunden der Agentur für Arbeit Detmold ihren Umzug rechtzeitig mitteilen“, erläutert Donner. „Rechtzeitig“ bedeute, dass die neue Anschrift vor dem Umzugstermin bekannt geben werde, am besten eine Woche vorher. „Verwenden Sie hier­zu bitte den Vordruck ‚Veränderungsmitteilung‘.“

 

Weitere Hinweise: Teilen Kunden den Umzug der Agentur für Arbeit Detmold nicht vorher mit, kann das Arbeitslosengeld erst nach der persön­lichen Mitteilung der neuen Anschrift gezahlt werden. Und informiert ein Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzugstag über den Wohnwechsel, erlischt darüber hinaus die Wirkung der Arbeitslosmeldung. Arbeitslosengeld kann in diesem Fal­le erst ab dem Zeitpunkt der erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung (weiter-) gezahlt werden.

 

Durch den Umzug in einen anderen Ort kann eine andere Agentur für Arbeit für die Arbeitsvermittlung zuständig sein. Bei rechtzei­tiger Mitteilung des Umzuges werden die Neubürger von der nun­mehr zuständigen Agentur für Arbeit zur Meldung eingela­den. Leistungen werden fortgezahlt. Monika Donner: „Auch deshalb: Teilen Sie ihren Umzug der Arbeitsagentur möglichst frühzeitig mit – aber erst, wenn der Umzugstag feststeht.“

 

Pandemie-Hinweis: Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Persönliche Vorsprachen sind derzeit aufgrund des Gesundheitsschutzes nicht möglich. Telefonisch erreichbar ist die Detmolder Arbeitsagentur von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr unter der kostenfreien Arbeitnehmer-Hotline 0800 4 5555 00. Anträge auf Geldleistungen werden online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt.