Erkrankte haben nach der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung mit hoher oder erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung. In der Impfverordnung sind Krankheitsbilder für diese priorisierte Impfung aufgelistet. Sobald es ein Impfangebot für Personen mit einem dieser Krankheitsbilder gibt, läuft die Terminvergabe für die Impfung über das Impfzentrum Kreis Lippe. Ein separater Antrag in nicht erforderlich. Erst unmittelbar vor der Impfung ist das Attest im Impfzentrum vorzulegen.

 

Im § 3 sind dies die Krankheitsbilder:

  1. a) Personen mit Trisomie 21,
  2. b) Personen nach Organtransplantation,
  3. c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  4. d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  5. e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  6. f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
  7. g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  8. h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
  9. i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

 

Zu einem späteren Zeitpunkt folgen die im § 4 gelisteten Krankheitsbilder:

  1. a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,
  2. b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
  3. c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
  4. d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
  5. e) Personen mit Asthma bronchiale,
  6. f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
  7. g) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),
  8. h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30)

 

Antrag auf Höchstpriorisierung und Antrag auf Gleichstellung

Zudem hat der Kreis Lippe jetzt die Aufgabe, Einzelfallentscheidungen im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung über Anträge zu treffen, mit denen berechtigte Hochrisikopatienten die Gleichstellung mit den eingangs erwähnten Schwerkranken erreichen möchten. Ebenso können Anträge auf Höchstpriorisierung von Personen eingereicht werden, die aufgrund von Krankheiten mit höchster Priorität geimpft werden sollten. Diese Anträge werden gegebenenfalls an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.

 

Damit die Gleichstellungsanträge und Anträge auf Höchstpriorisierung gestellt werden können, hat der Kreis Lippe eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die die Anträge samt Attest gesendet werden können. Denn Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben ebenfalls einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher oder erhöhter Priorität.

 

Grundlage für die Entscheidung ist damit eine qualifizierte ärztliche Beurteilung – das Attest. Aus dem Attest muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die antragstellende Person ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat. Das Attest darf erst nach dem 8. Februar 2021 ausgestellt sein.

 

Der Gleichstellungantrag oder Höchstpriorisierungsantrag kann ab sofort per E-Mail an impfpriorisierung@kreis-lippe.de oder per Post an den Kreis Lippe, Stichwort: Impfpriorisierung, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32576 Detmold gestellt werden. Der Antrag muss enthalten:

  • Angaben zur Person (Vor- und Nachname)
  • Geburtsdatum
  • Postanschrift
  • Das Attest (ausgestellt nach dem 8. Februar 2021)
  • Für Rückfragen auch optional Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer)

 

Über das weitere Verfahren werden die Antragssteller dann direkt informiert. Kann dem Gleichstellungsantrag entsprochen werden, werden die Antragsteller den Personen und Krankheitsbildern gleichgestellt, die im Sinne der Paragraphen 3 und 4 der Coronaimpfverordnung aufgrund ihres Krankheitsbildes priorisiert zu impfen sind. Die in der Coronaimpfverordnung genannten Personen brauchen auch ein Attest über ihre Erkrankung, müssen aber keinen separaten Antrag stellen.

 

Organisatorisches zum neunten Impfverlass – an wen können sich die Impfberechtigen wenden?

Im neunten Impferlass sind weitere Gruppen aufgelistet, denen ein Impfangebot gemacht werden kann. Informationen und der Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung stehen unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung bereit.

 

Hauptamtliche oder ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die jeweils regelmäßig in Pflegeinrichtungen arbeiten, bekommen einen Termin durch eine Mail an impfzentrum@kreis-lippe.de und legen vor Ort eine Arbeitgeberbescheinigung vor. Dies gilt auch für ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbarem Patientenkontakt.

 

Auch das medizinische Personal, dazu zählen sowohl (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen als auch deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen. Sie melden sich alle an impfzentrum@kreis-lippe.de und bringen zum Impftermin die Arbeitgeberbescheinigung mit.

 

Ein Impfangebot erhält auch das Personal der Blut- und Plasmaspendedienste sowie die in den in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren tätigen Personen. Sie melden sich auch an impfzentrum@kreis-lippe.de und kümmern sich vor dem Termin um eine Arbeitgeberbescheinigung.

 

Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und in der Kindertagespflege werden über die Jugendämter und die Schulaufsicht angeschrieben. Alle Personen aus dieser Gruppe werden im Impfzentrum geimpft und nicht mobil aufgesucht. Informationen erhalten die Personen in den kommenden Tagen über die jeweiligen Einrichtungsleitungen. Zu diesem Impfangebot zählen auch weitere Beschäftigte, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig sind (bspw. Integrationshelferinnen und -helfer, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, OGS-Personal an Grundschulen, Frühförderpersonal).

 

Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen werden durch mobile Teams der KVWL realisiert. Die Einrichtungsleitungen werden darüber schriftlich informiert. Dies gilt auch für Impfangebote für Personen, die in vollstationäre Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden. Besucher und Personen von Angeboten des betreuten Wohnens in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs (ohne EGH-Einrichtungen) werden über die WTG Behörde informiert, um einen Termin zu vereinbaren.