Rund ein Viertel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat zwischen Juli 2022 und Juni 2023 die Hebesätze der Grundsteuer B erhöht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lagen zum Stichtag 30. Juni 2023 die Hebesätze von 104 Kommunen über dem Wert des Vorjahres. In fünf Kommunen waren sie niedriger als Ende Juni 2022 und in 287 Kommunen waren sie unverändert.

 

Ähnlich viele Kommunen hatten auch ein Jahr zuvor die Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. In 106 Städten und Gemeinden waren diese am Stichtag 30. Juni 2022 höher gewesen als Ende Juni 2021. In den Jahren zuvor hatte es unterschiedliche Entwicklungen gegeben: In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatten vergleichsweise wenige Städte und Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuer B nach oben gesetzt (32 bzw. 37 Kommunen). Überdurchschnittlich viele Anhebungen gegenüber dem Jahr zuvor hatte es dagegen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zum Stichtag 30. Juni gegeben (210 bzw. 189 Kommunen).

 

Gewogener Durchschnittshebesatz ist 2023 um 7 Prozentpunkte angestiegen

Der gewogene Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B lag in den Kommunen in NRW Ende Juni 2023 bei 594 Prozent und war damit um 7 Prozentpunkte höher als zum Stichtag 2022 (damals: 587 Prozent). Seit 2013 hatte sich der gewogene Durchschnittshebesatz jährlich erhöht. Den größten Zuwachs hatte es zwischen Juli 2014 und Juni 2015 gegeben (+34 Prozentpunkte). Zum Vergleich von Realsteuer-Hebesätzen für Gemeinden ist die Ausweisung als sog. „gewogener Durchschnittshebesatz” üblich.

 

NRW-weit die höchste Steigerung des Hebesatzes der Grundsteuer B wurde zwischen Juni 2022 und Juli 2023 in der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel verzeichnet. Hier stieg der Hebesatz der Grundsteuer B von 495 auf 750 Prozent (+255 Prozentpunkte). Es folgten die Gemeinden Wilnsdorf im Kreis Siegen-Wittgenstein (+220 Prozentpunkte auf 695 Prozent), Bergheim im Rhein-Erft-Kreis (+160 Prozentpunkte auf 760 Prozent) und Dormagen im Rhein-Kreis Neuss (+160 Prozentpunkte auf 595 Prozent).

 

Herabsetzungen hatte es zwischen Juli 2022 und Juni 2023 in den fünf Gemeinden Horstmar im Kreis Steinfurt (−50 Prozentpunkte auf 590 Prozent), Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis (−35 Prozentpunkte auf 555 Prozent), Meschede im Hochsauerlandkreis (−25 Prozentpunkte auf 450 Prozent), Verl im Kreis Gütersloh (−20 Prozentpunkte auf 170 Prozent) und Duisburg (−10 Prozentpunkte auf 845 Prozent) gegeben.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Grundsteuer B der Grundbesitz von unbebauten und bebauten Grundstücken besteuert wird, der nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Der Hebesatz wird von der Gemeinde selbst festgesetzt, die dadurch die Höhe des Steueraufkommens aus der Grundsteuer B beeinflussen kann. Bei der Berechnung des gewogenen Durchschnittshebesatzes wird das unterschiedliche Istaufkommen der Grundsteuer B in den Städten und Gemeinden berücksichtigt. Die Betrachtung in dieser PM bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni, da laut Grundsteuergesetz (§ 25 GrStG) Hebesätze jeweils bis zu diesem Datum angehoben werden können. Die Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik (2. Quartal der jeweiligen Jahre). (IT.NRW)