In einer Allgemeinverfügung hatte der Kreis Lippe verschiedene Schutzmaßnahmen definiert, um gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Kreisgebiet zu steuern. Die Allgemeinverfügung sieht beispielsweise weitere Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von über 350 vor. Diese Maßnahmen gelten nun auch für die Stadt Schieder-Schwalenberg.

 

Das Kreisblatt 126/2020 wurde am Sonntag, 27. Dezember 2020, veröffentlicht und darin der Inzidenzwert von 383,5 für die Stadt Schieder-Schwalenberg festgestellt. Diese 7-Tages-Inzidenz konnte am 24. Dezember für die Stadt berechnet werden. Damit die Maßnahmen am folgenden Werktag in Kraft treten oder aber auch wieder aufgehoben werden, ist jeweils eine Veröffentlichung im Kreisblatt notwendig. Ab Montag, 28. Dezember 2020, treten daher im Stadtgebiet von Schieder-Schwalenberg weitere Schutzmaßnahmen in Kraft:

  • Gemeinsamer Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken: Nur mit dem eigenen Hausstand und höchstens einem weiteren Hausstand, höchstens aber 5 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre, die zu diesen beiden Hausständen gehören, zählen nicht mit).
  • Berufliche, dienstliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist, bleiben erlaubt.

 

Diese verschärften Schutzmaßnahmen gelten aktuell auch in den Städten Lage und Horn-Bad Meinberg. Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wird nach dem Wochenende die Aufhebung für das Stadtgebiet Lage abgestimmt. Da der Inzidenzwert für die Stadt Lage an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 350 lag, könnten die verschärften Schutzmaßnahmen ab voraussichtlich Dienstag, 29. Dezember, außer Kraft gesetzt werden.