ADAC gibt Tipps für Italienreisende / Farbliche Parkplatzmarkierungen und verkehrsbeschränkte Zonen sorgen oft für Verwirrung.

 

Zahlreiche Urlauber zieht es auch in diesem Sommer wieder nach Italien. Der ADAC informiert über Tempolimits, Bußgelder, Zufahrtsbeschränkungen und weitere wichtige Punkte, die Autoreisende in Italien beachten sollten.

 

Tempolimits: Innerorts gilt, wie in Deutschland, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts darf dagegen maximal 90 km/h gefahren werden. Auf Schnellstraßen sind es 110 km/h und auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h. Wer mit 20 km/h mehr als erlaubt unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 175 Euro rechnen. Bei 50 km/h zu viel werden sogar ab 545 Euro fällig.

 

Halten und Parken: Parkplätze sind in Italien oft farblich markiert und sorgen für Verwirrung bei Reisenden. Ist der Bordstein schwarz-gelb markiert, gilt ein absolutes Parkverbot. Blaue Linien weisen einen gebührenpflichtigen Parkplatz aus. Gelbe Linien zeigen an, dass das Parken hier für Taxis, Busse oder Anlieger erlaubt ist. Bei weißen Linien kann kostenlos geparkt werden. Jedoch sollte immer nach zusätzlichen Schildern Ausschau gehalten werden. Wer mit dem E-Auto in Italien unterwegs ist, kann an Ladesäulen nur parken, wenn auch geladen wird. Ein Verstoß kostet bis zu 87 Euro. Bei sonstigen Parkverstößen droht ein Bußgeld ab 45 Euro.

 

Zona Traffico Limitato (ZTL): In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind, vor allem in den historischen Stadtzentren, verkehrsbeschränkte Zonen eingerichtet. Die Zonen dürfen nur mit Sondergenehmigung befahren werden und die Beschilderung ist oft unübersichtlich. Bei Einfahrt in eine ZTL ohne Genehmigung droht ein Bußgeld von rund 100 Euro. Vorsicht: Fährt man mehrfach in eine ZTL ein, etwa auf der Suche nach einem Parkplatz, dann können jedes Mal 100 Euro fällig werden. Auch das Parken innerhalb der ZTL ist nicht gestattet: Hier können mindestens 42 Euro plus Verfahrenskosten fällig werden.

 

Promillegrenze: In Italien gilt eine Promillegrenze von 0,5. Wer alkoholisiert fährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 545 Euro rechnen. Für Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

 

Maut: Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Dabei richtet sich die Höhe der Maut nach der gefahrenen Strecke. Der Betrag muss an den Mautstationen entrichtet werden. Vorsicht: Auf der A36, A59 und A60 bei Como nördlich von Mailand wird die Maut im sogenannten Free-Flow-System erhoben. Hier gibt es keine Mautstationen, an denen eine direkte Zahlung möglich wäre. Die Fahrzeuge werden elektronisch gescannt und die Kennzeichen automatisch erfasst. Das hat zwar den Vorteil, dass der Verkehr deutlich besser fließen kann, jedoch muss man sich selbst um die Bezahlung kümmern.

 

Die Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach Befahren der Autobahnen erfolgen. Das geht unter anderem nach Registrierung mit Angabe des Kennzeichens online, per App „Pedemontana Lombarda“ oder vor Ort an der Kundendienststelle „Punto Verde“ auf der A36, Anschlussstelle Mozzate (Como) sowie an mehreren Tankstellen in der Region. Weitere Informationen zu den Verkehrsregeln in Italien gibt es hier. Hier geht es zum ADAC Bußgeldrechner für das Ausland.

 

Pressemeldung: ADAC