So gelingt die richtige Beauftragung des passenden Betriebs.

 

Neue Fenster, eine neue Heizung oder die Dämmung des Daches: Die Nachfrage nach Maßnahmen zur energetischen Sanierung der eigenen vier Wände ist derzeit hoch. Wie aber findet man für diese Aufgabe und andere Vorhaben den richtigen Handwerksbetrieb? Wie beugt man teuren Überraschungen vor? „Das Wichtigste sind schriftliche Vereinbarungen“, sagt Brigitte Dörhöfer, Leiterin der Beratungsstelle Detmold.

 

„Wer sich auf mündliche Absprachen verlässt, kann Probleme bekommen beim Pochen auf Preise, beim Fordern von Nachbesserungen oder bei rechtlichen Schritten.“ Schon in Angebotsanfragen sollten deshalb Leistungen und Anforderungen detailliert beschrieben werden. Gerade bei planbaren Vorhaben wie zum Beispiel einem Fenstertausch sollten sich Verbraucher:innen über Standards und Knackpunkte informieren, bevor sie Handwerksbetriebe kontaktieren. Die Verbraucherzentrale NRW gibt zudem weitere Tipps:

 

Handwerker:innen finden
Die beste Quelle ist der eigene Bekanntenkreis. Hat ein Betrieb hier gut gearbeitet, wird er sicher weiterempfohlen. Weitere Firmen finden sich über Branchenverzeichnisse und die örtlichen Innungen – bei der Suche nach Fensterbauern zum Beispiel die Tischler-Innung. Eine andere Möglichkeit sind Online-Portale, auf denen Auftraggeber ihr Vorhaben schildern und Betriebe sich daraufhin mit Angeboten melden.

 

Auch hier gilt: Die zu erledigenden Aufgaben sollten möglichst genau beschrieben werden. Nur so können die Betriebe konkrete Angebote abgeben, die dann vor Auftragsvergabe verglichen werden können. Zusätzlich lohnt sich häufig ein Blick auf die Qualifikationen: Handelt es sich um einen Innungsbetrieb? Einen Meisterbetrieb? Erfüllt das Unternehmen weitere Anforderungen seines Fachs, die zum Beispiel die Innungen beschreiben? Hat er aussagekräftige Referenzen?

 

Kostenvoranschläge oder Angebote einholen
Vor Auftragsvergabe sollten immer zwei bis drei Angebote oder Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden. Hier gibt es wichtige Unterschiede: Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, es kann also teurer werden. Steigt der Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Unternehmer jedoch darauf hinweisen. Der Auftraggeber kann dann den Vertrag kündigen. An die Preise in verbindlichen Angeboten sind die Unternehmen dagegen in aller Regel gebunden.

 

Prüfen und vergleichen
Vor dem Preisvergleich steht der Check auf Vollständigkeit. So sollten Angebote und Voranschläge auch alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten berücksichtigen, beim Fenstertausch zum Beispiel den Gerüstbau.

 

Vertrag schließen
Im Vertrag sind die zu leistenden Arbeiten und Anforderungen mitsamt Preisen genau festzulegen. Bei Fenstern sollten zum Beispiel Anzahl und Maße, Rahmenmaterial, Verglasungsart und andere Details aus dem Vertrag hervorgehen.

 

Ergebnis prüfen
Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Prüfung des Ergebnisses, im Zweifelsfall unterstützt durch zusätzlich beauftragte Fachleute. Bei neuen Fenstern könnte das etwa Tischler:innen oder Architekt:innen sein. Hilfe bei der Suche bietet online zum Beispiel das Sachverständigen-Navi der Handwerkskammern. Gibt es Mängel, sind sie nach Möglichkeit zu fotografieren und dem verantwortlichen Betrieb sofort schriftlich zu schildern.

 

Rechnung begleichen
Die Rechnung sollten Kunden erst dann vollständig bezahlen, wenn alles zu ihrer Zufriedenheit erledigt ist. Alle Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sollten darin einzeln aufgeführt werden – einige Posten können in vielen Fällen anteilig von der Steuer abgesetzt werden.

 

Weiterführende Infos und Links:
Bei Fragen rund um den Vertragsabschluss oder bei weiteren Problemen des Verbraucheralltag hilft die Beratungsstelle Detmold. Hier geht es zum Beratungsangebot:
www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/detmold

 

Hilfe bei der Planung energetischer Sanierungen und dem Vergleich von Angeboten gibt es unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung

 

Weitere Informationen zu Handwerkerverträgen:
www.verbraucherzentrale.nrw/handwerker

 

Pressemeldung: Verbraucherzentrale NRW.