Vor Weihnachten ereilte den Kreis Lippe die frohe Nachricht aus Berlin, dass man zu den Siegern des 5G-Innovationswettbewerbs der Bundesregierung gehört. Im Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) erhielten Dr. Stefan Ostrau, Leitzielverantwortlicher Digitalisierung beim Landkreis, und die Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge aus den Händen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den ersehnten Förderbescheid. In Folge dessen kam es zu zahlreichen kritischen Wortmeldungen, unter anderem in Form von Leserbriefen, aus der Bevölkerung.
„Wenn zu Beginn des Jahres 2020 die Versorgung in Lippe mit leistungsfähigem Internet und Mobilfunk noch immer nicht flächendeckend gegeben ist, kann ich den Unmut der Bevölkerung darüber gut nachvollziehen. Die nun in diesem Zusammenhang vereinzelt geäußerte Kritik an der 5G-Modellregion Lippe zielt jedoch in die falsche Richtung“ erklärt Kerstin Vieregge.
Bei den in Lippe derzeit geplanten konkreten 5G-Vorhaben gehe es zunächst um die Erprobung ausgewählter Anwendungen der Zukunftstechnologie an drei fest definierten Standorten in und um Lemgo, nicht aber um den baldigen Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes. Die vom BMVI vergebenen Fördergelder seien weder für diese baulichen Maßnahmen vorgesehen, noch ausreichend.
Dazu sagt Kerstin Vieregge: „Es geht darum, einen Schritt nach dem anderen zu machen. An erster Stelle steht nun die Erprobung: In welchen Anwendungsbereichen bringt 5G unsere Heimat weiter? Wo und wie ist der Einsatz sinnvoll? Anschließend können Ausbau-Schwerpunkte festgelegt werden, um die Technologie eben Schritt für Schritt in Lippe auf den Weg zu bringen und schließlich anwenden zu können.“
Auch Sorgen über gesundheitliche Risiken der 5G-Technologie will die lippische Abgeordnete zerstreuen. Nach Auskunft von Kerstin Vieregge gelten für bereits in Betrieb befindliche und künftige Standorte und Test-Standorte feste rechtliche Rahmenbedingungen. Für ortsfeste Anlagen ab einer bestimmten Sendeleistung müsse von der Bundesnetzagentur eine sogenannte Standortbescheinigung ausgestellt werden, in der einzuhaltende Sicherheitsabstände auszuweisen sind. Ausnahmen dazu bestehen nicht. Die Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten, basierend auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Wirkungen und Risiken hochfrequenter und elektromagnetischer Felder, obliege ebenfalls der Bundesnetzagentur.
„Nach mir vorliegenden Informationen des Bundesumweltministeriums gibt es, innerhalb der gültigen Grenzwerte und bei Einhaltung der an Mobiltelefone gestellten Anforderungen, keine bestätigten Belege für eine gesundheitliche Wirkung des Mobilfunks. Hierbei unterscheiden sich die elektromagnetischen Felder bisheriger Mobilfunknetze und der neuen 5G-Netze nicht. Auch für die zukünftig für 5G genutzten Frequenzen gelten Grenzwerte, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand vor gesundheitlichen Risiken schützen“ erklärt Kerstin Vieregge, die abschließend ihre Position bekräftigt: „Die Zukunft unseres Landes ist nur durch Innovation, durch Offenheit für moderne Technologien, zu gestalten. Die Anwendung des 5G-Netzes ist fester Bestandteil dieser Zukunft. Mittels der Erprobung der 5G-Technologie ist es möglich, einen echten Mehrwert für Lippe, für die Menschen in der Region, für Wirtschaft und Forschung, zu schaffen.“
Zugleich versicherte Kerstin Vieregge, beim Thema 5G für Lippe weiter am Ball zu bleiben und dabei auch die Entwicklung der Forschungen im Auge zu behalten.
Pressemeldung Büro Kerstin Vieregge