Das im Rahmen des EEA-Prozesses erarbeitete energiepolitische Arbeitsprogramm wurde bereits im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 07.12.2017 beschlossen. Das energiepolitische Arbeitsprogramm bildet eine Zusammenschau aller Projekte, die in den nächsten Jahren im energetischen Bereich zum Tragen kommen. Darunter sind sowohl relativ konkrete Projekte zu verstehen, die kurzfristig umgesetzt werden können und sollen, als auch zudem Denkanstöße, Ideen und Visionen, deren Realisierung noch nicht festgelegt ist. Im Rahmen der Fortschreibung wurde eine Konkretisierung von Punkten dieses Arbeitsprogramms für das Jahr 2019 vorgenommen und in einer Anlage beschrieben. Die einzelnen Maßnahmen werden jeweils im zuständigen Fachausschuss behandelt, für die Umsetzung ist weiterhin der konkrete haushaltswirtschaftliche Beschluss erforderlich. Der Sachverhalt wurde bereits wohlwollend in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt beraten.
Der Rat beschloss in seiner letzten Sitzung einstimmig die Konkretisierung des energiepolitischen Arbeitsprogramms in der vorliegenden Form (Drucksache 27/2019 – zu entnehmen dem Ratsinfomanagement). Die konkrete Umsetzung steht aber jeweils unter dem Vorbehalt entsprechender haushaltswirtschaftlicher Beschlüsse.