Bei privaten Zusammenkünften von geimpften und genesenen Personen lösen die Regelungen vom Land Nordrhein-Westfalen ab Dienstag, 28. Dezember, die Regelungen des Kreises Lippe ab. Die Regelungen, die der Kreis Lippe für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften aufgestellt hat, gelten ausdrücklich auch weiterhin.
Hintergrund ist, dass die neu gefasste Bestimmung des Landes weiter reichende Kontaktbeschränkungen vorsieht und deshalb Vorrang vor der Allgemeinverfügung des Kreises hat. Die Neufassung der Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Geltung der übrigen Festlegungen der Allgemeinverfügung des Kreises, die nach derzeitigem Stand erst mit Ablauf des 13. Januar 2022 außer Kraft tritt.