Das Jobcenter Lippe übernimmt bei Schülerinnen und Schülern, die Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) beziehen, ab sofort den Eigenanteil für Schulbücher. Damit folgt das Jobcenter Lippe als eines von 18 kommunalen Jobcentern in NRW einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Übernahme des Eigenanteils kann ab sofort beim Jobcenter beantragt werden. „Familien, die auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, werden dadurch entlastet“, erklärt Stephanie Schmidt, Fachbereichsleiterin Wirtschaftliche Hilfen im Jobcenter Lippe.
Wichtig: Die Kosten z.B. für Taschenrechner, Kopiergeld etc. werden nicht separat übernommen. Diese Kosten werden weiterhin über das Schulbedarfspaket abgedeckt. Bisher war rechtlich unklar, ob bei Schülerinnen und Schülern, die im SGB II-Leistungsbezug sind, die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter erstattet werden müssen, die im Rahmen des Eigenanteils an der Lernmittelfreiheit anfallen. Auf der Grundlage zweier Urteile des Bundessozialgerichts hat das Arbeitsministerium nun entschieden, dass die anfallenden Ausgaben für den Eigenanteil grundsätzlich von den kommunalen Jobcentern in Nordrhein-Westfalen zu gewähren sind.