Der Wilbaser Markt findet in diesem Jahr voraussichtlich wieder statt, wenn auch mit coronabedingten Einschränkungen. Auf Initiative von Landrat Dr. Axel Lehmann bietet die Kreisverwaltung den lippischen Schaustellern und Marktbeschickern aus der Region ihre Unterstützung an. So können sie in Eigenregie einen Markt auf dem Wilbasen Gelände entwickeln. „Ich danke den Schaustellern, dass sie die Rolle der Veranstalter in diesem Jahr übernehmen. So kann der traditionsreiche Wilbaser Markt 2021 hoffentlich wieder stattfinden, wenn auch unter Corona-Bedingungen“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.
Und Antonio Noack, 1. Vorsitzender des Vereins lippischer Schausteller, sagt: „Wir danken dem Landrat und dem Kreis Lippe für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Für uns besteht so die Möglichkeit, nach über 18 Monaten Zwangspause ein Stück weit zurück in die Normalität zu gehen, wenn auch unter besonderen Bedingungen. Auch ist es uns Schaustellern wichtig, unseren Besuchern ein wenig Lebensfreude zurückzubringen. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.“
Die Kreisverwaltung wird 2021 die Rolle des Veranstalters abgeben, den Schaustellern aber unterstützend und beratend zur Seite stehen. „Ich begrüße die Öffnungsperspektive für Schausteller und Marktbeschicker, die nach Monaten ohne wirtschaftliche Betätigung jetzt wieder die Planung für ihr Kerngeschäft hochfahren können. Der Wilbaser Markt ist ein Höhepunkt im lippischen Veranstaltungskalender. Die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind allerdings weiterhin in die Bewältigung der Corona-Pandemie eingebunden. Daher kann der Kreis nicht wie gewohnt als Veranstalter auftreten. Wir werden den Schaustellern bei Fragestellungen zum Marktkonzept aber gern unterstützend zur Seite stehen“, so Lehmann weiter.
Der Wilbaser Markt wird 2021 wohl nicht in der gewohnten Form stattfinden können. Aber es soll der Weg für eine coronakonforme Umsetzung des Markts bereitet werden: Das ist das Ergebnis des Austauschtermins zwischen Vertretern der Schausteller und der Verwaltung, zu dem der Landrat eingeladen hatte. So gilt es nun, zeitnah ein Konzept zu entwickeln, welches die Vorgaben der Coronaschutzverordnung berücksichtigt und umsetzt. Dies können beispielsweise Begrenzungen der Besucherzahlen oder Einlasskontrollen sein.