Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun bis einschließlich zum 19. April verlängert. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen sind einige Straßenzüge und Plätze hinzugekommen. Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist im Kreisblatt Nr. 24 veröffentlicht und unter www.kreis-lippe.de/kreisblatt zu finden und auch unter www.kreis-lippe.de/corona unter dem Punkt „Wo gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Lippe?“