Die Polizei Lippe musste am Wochenende mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz feststellen, dabei wurden 15mal Strafanzeigen gefertigt. Zweimal wurde gegen Quarantäneauflagen verstoßen. In Detmold, Bad Salzuflen, Kalletal-Hohenhausen und Barntrup stellten Polizeibeamte auf Straßen und öffentlichen Plätzen außerdem Ansammlungen von mehr als zwei Personen fest, die sich nicht an die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hielten. Zu den Verstößen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Nicht alle zeigten sich einsichtig und befolgten die durch die Polizei ausgesprochenen Platzverweise.
Drei Männer, die am Samstag am Detmolder Bahnhof des Platzes verwiesen wurden, trafen Beamte der Polizei Lippe nur eine halbe Stunde später wieder gemeinsam an. Den Ernst der Lage verkannt haben offenbar auch mehrere Personen, die das Wochenende zum Feiern nutzten. Mehrfach wurden Ruhestörungen gemeldet, die von Feierlichkeiten ausgingen. Bei anschließenden Kontrollen stellten die Einsatzkräfte bei zwei Partys in Lemgo, einer in Lage-Heiden und einer in Detmold Verstöße fest und lösten die Feiern auf.
Am Samstagvormittag pöbelte ein augenscheinlich Betrunkener Passanten in der Detmolder Innenstadt an und bespuckte sie. Dabei rief er „Corona“. Eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 liegt nicht vor. Da gegen den Mann ein Haftbefehl bestand, wurde er in Gewahrsam genommen. Eine tatsächliche oder vorgebliche Coronainfektion ist übrigens kein Mittel, um sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Ein Randalierer, der am Freitagabend mit auf die Wache genommen wurde, behauptete infiziert zu sein. Ein hinzugerufener Arzt bescheinigte ihm dennoch die Gewahrsamsfähigkeit und der 45-Jährige Rintelner musste die Nacht in der Zelle verbringen.
Erfreulicherweise haben die meisten Lipperinnen und Lipper Verständnis für die aktuelle Situation sowie für die Maßnahmen von Ordnungsbehörden und Polizei und halten sich an die Vorgaben. Für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger wird die Polizei Lippe die Ordnungsbehörden weiter unterstützen und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz konsequent nachgehen.