Der lippische Kreistag hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrheitlich eine Anpassung der Kitabeiträge zum 1. August 2024 auf den Weg gebracht. Während dadurch auf Familien mit höheren Einkommen steigende Gebühren zukommen, werden diese für Familien mit geringeren Einkommen sogar sinken.
Mit der Haushaltsverabschiedung im März hatte die Kreisverwaltung von der Politik den Auftrag bekommen, eine Erhöhung der Kitagebühren zum Kitajahr 2024/25 auszuarbeiten. Das Ergebnis wurde schließlich im Jugendhilfeausschuss im Mai vorgestellt. Dieses sah zum einen eine Steigerung des Grundfreibetrags von derzeit 23.208 Euro auf künftig 30.000 Euro vor. Zum anderen sollte die Beitragshöchstgrenze von 75.000 Euro auf 120.000 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben werden. Im Zuge der politischen Beratungen hatten SPD und Grüne einen Vorschlag gemacht, der im Wesentlichen auf dem der Verwaltung aufbaut. Allerdings sieht der Vorschlag eine gleichmäßige prozentuale Steigerung für alle Betreuungsmodelle (25, 35 und 45 Stunden) vor. Diese Steigerung orientiert sich an den Kindspauschen des Landes NRW und liegt bei 9,65 Prozent. Genau diese Variante hat der Kreistag nun mehrheitlich beschlossen.
Dennoch werden die Gebühren nicht für alle Familien steigen. Und das liegt am neuen Grundfreibetrag in Höhe von 30.000 Euro. Dieser kompensiert vereinfacht gesagt bis zu einer gewissen Grenze die oben erwähnte prozentuale Steigerung. Das führt unterm Strich dazu, dass Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 75.000 Euro in Zukunft geringere Gebühren zahlen müssen, während sich Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 75.000 Euro auf steigende Abgaben einstellen müssen. Letzteres liegt auch an der neuen Beitragshöchstgrenze. Die lag bisher bei 75.000 Euro und wird nun wie erwähnt auf 120.000 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben.
Betroffen davon sind 655 und damit etwa die Hälfte der derzeit beitragspflichtigen Familien (insgesamt 1451). Für die andere Hälfte werden die Kitabeiträge wie erwähnt sinken. Durch die Entscheidung des Kreistags werden in den zwölf Kommunen, die zum Jugendamtsbezirk des Kreises Lippe gehören, erstmals seit 2019 die Kitagebühren angehoben (Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo haben eigene Jugendämter und legen die Kitagebühren selbst fest).
Hinweis: Einige Vergleichsbeispiele sind im Anhang aufgeführt. Die Kitabeiträge werden einkommensscharf berechnet. Wer wissen möchte, welcher Beitrag ab dem 1. August 2024 zu zahlen ist, kann sich auch an Vergleichsbeispielen auf der Internetseite des Kreises Lippe orientieren oder den Kita-Beitragsrechner nutzen. Letzterer wurde im Laufe des gestrigen Dienstags (25.06.2024) aktualisiert: www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/anpassung-der-kitabeitraege.php