Kurzfristig können ab sofort bis einschließlich Sonntag, 2. Mai, 1.500 Impftermine für Kontaktpersonen von Schwangeren sowie für Personen mit Vorerkrankungen gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung im Impfzentrum vergeben werden. Die Termine sind ab sofort unter www.terminland.de/impfzentrum-lippe eingestellt und für die genannte Personengruppe buchbar. Die Impfungen der alterspriorisierten Gruppen im Impfzentrum laufen parallel ganz normal weiter, die Terminbuchung ist über die KVWL unter 0800 116 117 02 oder www.116117.de.

 

Hinweis: Was wird benötigt, um die Impfberechtigung nachzuweisen?

Kontaktpersonen von Schwangeren müssen eine Kopie des Mutterpasses der Schwangeren sowie eine ausgefüllte Bescheinigung der Schwangeren mitbringen (Download hier). Die Schwangere selbst muss nicht mit zum Impfzentrum kommen. Es dürfen höchstens zwei Kontaktpersonen pro Schwangere geimpft werden.

 

Personen mit Vorerkrankungen gemäß Paragraph 3 brauchen einen ärztlichen Attest, mit dem nachgewiesen werden kann, dass eine Erkrankung gemäß Paragraph 3 der Impfverordnung vorliegt. Dazu reicht im Attest der Verweis auf den entsprechenden Paragraphen der Impfverordnung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung.