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NRW-Landesregierung bringt dazu Änderung des Gesetzes über den Landesverband Lippe auf den Weg – und bekennt sich damit zu den Lippischen Punktationen und dem Landesverband

 

Die NRW-Landesregierung hat eine Änderung des Gesetzes über den Landesverband Lippe auf den Weg gebracht, die dem Verband einen größeren Spielraum für den Prozess der Haushaltskonsolidierung einräumt. Am gestrigen Mittwoch hat die NRW-Landesregierung den Vorschlag zur Gesetzesänderung an die NRW-Landtagsabgeordneten übermittelt, nun schließen sich Lesungen im Landtag an.

 

„Wir freuen uns sehr über diesen Vorstoß der NRW-Landesregierung. Er zeigt, dass das Kabinett anerkennt, dass unsere Haushaltskonsolidierung erweiterter Rahmenbedingungen bedarf, die über die nun vorliegende Gesetzesänderung verankert werden sollen. Das ist ein klares Bekenntnis zum Landesverband Lippe und zu den Lippischen Punktationen, dafür danken wir der NRW-Landesregierung ausdrücklich“, so Verbandsvorsteher Jörg Düning-Gast.

 

In der Begründung zur Gesetzesänderung rekapituliert die NRW-Landesregierung die aktuelle Situation: Seit geraumer Zeit befinde sich der Landesverband in einer äußerst angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation. Die in der Vergangenheit aufgelaufenen und künftig zu erwartenden Defizite belegten, dass die bisherigen Bemühungen des Landesverbandes zur Konsolidierung nicht ausreichend seien. Wesentlich erschwert werde dies durch die gegenwärtig schwierige wirtschaftliche Situation der Forstwirtschaft.

 

Eine weitere Herausforderung stelle die ab dem 1. Januar 2019 vollzogene Umstellung der Haushaltswirtschaft des Landesverbandes auf das Neue Kommunale Finanzmanagement dar, in deren Folge der tatsächliche Ressourcenverbrauch durch notwendig zu erwirtschaftende Abschreibungen und zu bildende Rückstellungen erstmalig vollständig sichtbar werde.

 

Die NRW-Landesregierung kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Landesverband auf der Grundlage der gegenwärtig für ihn geltenden rechtlichen Vorgaben absehbar nicht in der Lage sein werde, einen ausgeglichenen bzw. genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Deshalb gestaltet sie über neue Re-gelungen im Gesetz die Struktur für die künftige Haushaltswirtschaft so, dass die Handlungsfähigkeit des Landesverbandes erhalten bleibt und eine Perspektive für eine nachhaltige Konsolidierung in den nächsten Jahren aufgezeigt werden kann.

 

„Die Neuregelung zeigt deutlich, dass die Landesregierung daran glaubt, dass der Landesverband die Aufgabe stemmen wird. Unterstützend für diesen Prozess soll in einem Übergangszeitraum von fünf Jahren – also von 2021 bis 2026 – die Genehmigung der Haushaltssatzung auf der Basis des Finanzplans anstelle des Ergebnisplans erfolgen“, erläutert Düning-Gast. „An die Stelle des Haushaltssicherungskonzeptes soll zudem ein Zukunftskonzept treten, das dazu dient, die dauerhafte Leistungsfähigkeit sicherzustellen, das Leistungsangebot zukunftsbezogen zu strukturieren – und im Ergebnis den Haushalt auszugleichen.“

 

Das Zukunftskonzept müsse ab 2022 jährlich fortgeschrieben werden und sei auf maximal zehn Jahre angelegt: „Das heißt, dass wir den Haushaltsausgleich bis 2031 erreichen müssen. Wir erhalten damit deutlich mehr Spielraum für eine nachhaltige Konsolidierung und Restrukturierung und zugleich mehr Planungssicherheit für Investitionen in die zukunftsorientierte Aufstellung des Landesverbandes. Für diese Unterstützung seitens der NRW-Landesregierung bin ich auch persönlich sehr dankbar“, so Düning-Gast.