Das Ministerium für Verkehr teilt mit:

Aufgrund der großen Nachfrage nach dem Sofortprogramm für bessere Mobilität von Klinikpersonal hat das Land die Ausweitung dieses Angebotes beschlossen: Zusätzlich zu der bislang veranschlagten eine Million Euro haben Kabinett und Haushaltsauschuss weitere vier Millionen Euro bewilligt. Mit der Erhöhung der Mittel wird auch der Berechtigtenkreis erweitert: Künftig können Beschäftigte aller Plankrankenhäuser – also neben Akutkrankenhäusern auch Psychiatrien – und Dialysezentren sowie sonstigen Kliniken, die akut Infizierte behandeln, das Angebot nutzen. Darüber hinaus sind Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Bisher standen kostenfreie Mietfahrzeuge für Klinikpersonal in Akutkrankenhäusern zur Verfügung, in denen Corona-Patienten behandelt werden. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2020.

 

„Mit dem Angebot unterstützen wir die Mobilität der Menschen, die unser Gesundheitssystem am Laufen halten“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Dazu gehören auch Mitarbeiter im Rettungsdienst sowie in Alten- und Pflegeheimen. Sie müssen auch weiterhin zur Arbeit kommen, wenn sie kein Auto haben und die Bahn trotz wieder ausgebautem Angebot noch nicht wieder bei 100 Prozent ist.“ Über ein einheitliches Formular melden Beschäftigte ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug an. Für den erweiterten Berechtigtenkreis steht dieses ab dem 24. April unter www.vm.nrw.de oder /www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm/ zur Verfügung.

 

Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern – das übernimmt der Autoverleiher direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.