Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege zugestimmt. Um die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung auch im Jahr 2021 zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, sieht der Entwurf einen einmaligen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds vor.

 

Nach Auskunft der Bundestagsabgeordneten Kerstin Vieregge, die auch stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist, erhält die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) von diesem Bundeszuschuss einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro. Damit soll die LKK entstandene und in 2021 noch entstehende Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie teilweise ausgleichen können. Die Beiträge können damit annähernd stabil gehalten werden. Ohne den Bundeszuschuss, für den sich Bundesministerin Julia Klöckner intensiv eingesetzt hatte, wäre der Beitrag im Durchschnitt um 5,9 Prozent gestiegen.

 

Dazu erklärt Kerstin Vieregge: „Das ist die gute Nachricht des Tages für Landwirte. Ich freue mich wirklich sehr darüber, denn ich weiß aus vielen Gesprächen: Zahlreiche Landwirte, gerade auch bei uns in Lippe, sind durch die Corona-Pandemie und deren Folgen schon genug gebeutelt. Hier sorgt der Bund schnell und unkompliziert für finanzielle Entlastung.“

 

Hintergrund:

Die LKK nimmt nicht am Gesundheitsfonds teil. Daher bedarf es einer separaten Finanzierungsregelung für die LKK. Die Beteiligung der LKK am Bundeszuschuss soll im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) dergestalt umgesetzt werden, dass der Gesundheitsfonds der LKK einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro überweist.