Das Ministerium für Verkehr teilt mit:

 

Die Flutkatastrophe Mitte Juli hat an den Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen erhebliche Schäden verursacht. Das Land hat unmittelbar nach dem Unwetter mit dem Wiederaufbau begonnen, der in vollem Gange ist. Nie zuvor war es wichtiger, Ersatzneubauten so schnell wie möglich zu realisieren. Die Landesregierung hatte bereits im März das „Infrastrukturpaket II“ für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen und Brücken beschlossen, das jetzt auch den Wiederaufbau beschleunigt. Das neue Infrastrukturpaket hat jetzt die Verbändeanhörung erfolgreich passiert und wurde in den Landtag eingebracht.

 

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Nordrhein-Westfalen will mehr. Mehr Tempo bei der Planung und mehr Tempo beim Bau. Dafür brauchen wir das ‚Infrastrukturpaket II‘ und treiben den Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf weiter voran. Nur wenn der Staat seine Projekte zügig umsetzt, wird er die Akzeptanz der Menschen erhalten. Die Beseitigung der Schäden nach der Unwetterkatastrophe zeigt aktuell zudem, wie wichtig die Ersatzneubauten sind.“

 

Konkret geht es unter anderem um folgende Maßnahmen im neuen Infrastrukturpaket der Landesregierung:

  • Ersatzneubauten brauchen kein Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die Änderungen an den Straßen und Brücken rein konstruktive Anpassungen an aktuelle Regelwerke (besonders Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse) betreffen.

    Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen kann somit bei Ersatzneubauten künftig ohne vorherige Planfeststellung bauen. So kann deutlich Zeit bei der Planung und Umsetzung dringend benötigter Verkehrsinfrastruktur eingespart werden.

    In den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten wird bereits jetzt diese Maßnahme noch als Ausnahme angewandt, um schnell zu helfen – künftig ist sie die Regel.

 

  • Baustellen können schneller begonnen werden, weil vorbereitende Maßnahmen schon während des Planfeststellungsverfahrens erlaubt sind. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zurückgebaut werden können. Das heißt: Es geht künftig mit dem Bau von Straßen und Brücken schon los, obwohl formal noch kein Baurecht vorliegt.

 

  • Neue Maßnahmen für schnellere Planungen sind nicht allein zum Bau von Straßen und Brücken notwendig, sondern auch für neue Radwege: Für Klagen gegen Radschnellverbindungen gilt nach dem „Infrastrukturpaket II“ nur noch eine Tatsacheninstanz: Wird gegen die Planung geklagt, ist unmittelbar das Oberverwaltungsgericht zuständig. Das Verwaltungsgericht wird ausgelassen.

 

  • Für Radwege von bis sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig. Auch diese neuen Maßnahmen sorgen für mehr Beschleunigung der Radinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

 

Jenseits der Planungsbeschleunigung hat die Landesregierung eine weitere, wichtige Änderung im Straßen- und Wegegesetz vorgesehen: Entlang der Landesstraßen werden in Zukunft die Grünstreifen zu Blühstreifen. Das ist ein wichtiger Schritt, um beim Straßenbau einen notwendigen Ausgleich mit Natur und Umwelt schneller zu erreichen.

 

Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf seit 2017

Schon seit Regierungsantritt 2017 hat die Landesregierung einen Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf in Gang gesetzt:

 

  • Seit 2017 wurden jedes Jahr mehr Planerinnen und Planer eingestellt – bislang zusätzlich 220 Stellen. Im Jahr 2022 kommen nochmals 50 zusätzliche Stellen hinzu.

 

  • Für Ingenieursbüros wurden zudem Rekordsummen ausgegeben: Wurden im Jahr 2016 noch 61 Millionen Euro hierfür verausgabt, betrug bis ins Jahr 2020 die Summe 133 Millionen Euro – mehr als das Doppelte!

 

Wie gut die Planungsbeschleunigung bei der Modernisierung der Infrastruktur wirkt, zeigt der schnellere Abruf von Bundesmitteln: Seit 2017 hat Nordrhein-Westfalen insgesamt fast 600 Millionen Euro mehr Bundesmittel abgerufen, als vorgesehen war.

 

In Kombination mit dem „Infrastrukturpaket I“ aus dem Jahr 2018 sorgt die Landesregierung damit für bessere, sichere und saubere Mobilität in Nordrhein-Westfalen.

 

Hintergrund „Infrastrukturpaket I“

Bereits im Mai 2018 hatte Verkehrsminister Hendrik Wüst das „Infrastrukturpaket I“ zu Beschleunigung von Bauvorhaben vorgestellt. Zum ersten Paket gehören unter anderem folgende Kernpunkte:

 

  • Die Stabsstelle Baustellenkoordination wurde eingerichtet und hat in Leverkusen ihren Sitz. In der Stabsstelle werden Baustellen erstmalig systematisch baulastträger- und verkehrsübergreifend erfasst und koordiniert. So werden gegenseitige Beeinträchtigungen minimiert und alle Verkehrsteilnehmer profitieren von einem besseren Baustellen-Management.

 

  • Ein Acht-Punkte-Programm zur Beschleunigung von Baustellen wurde eingeführt. Bauzeiten-Controlling, die Einführung von Zwischenfristen sowie Bonus- und Malus-Regelungen, neue Ausschreibungsverfahren und mehr „24/7“-Baustellen haben dazu geführt, dass Bauzeiten insgesamt um 395 Wochen verkürzt wurden – so wurden also mehr als acht Jahre Bauzeit gutgemacht.

 

  • Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Landesstraßen haben keine aufschiebende Wirkung mehr.