Auch in diesem Jahr befragt Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt im Rahmen des Mikrozensus rund 80 000 Haushalte in NRW. Diese seit 1957 bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen aus Politik, Wissenschaft und Medien. Hierzu zählen u. a.: Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Nordrhein-Westfalen? Wie hoch ist die Miete und Mietbelastung der Haushalte? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern gibt es in NRW? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund?
Die Befragungen der Haushalte sind gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt. Im Januar 2024 werden beispielsweise in 43 zufällig ausgewählten Essener Auswahlbezirken etwa 387 Haushalte befragt (die durchschnittliche Zahl je Bezirk liegt bei etwa neun Haushalten). Landesweit setzt das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen unterstützend rund 170 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer für telefonische Befragungen ein.
Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewerinnen und Interviewer zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung ist das Interview. Die Haushalte können aber auch online antworten oder einen Papierfragebogen anfordern, ausfüllen und an das Statistische Landesamt zurücksenden.
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit. Seit dem Jahr 2021 ist neben den Fragen der europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) auch die europäische Erhebung „Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert.
Der Mikrozensus wird jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden Straßenzüge bzw. Gebäude nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Haushalte in diesen ausgewählten Gebäuden werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal zum Mikrozensus befragt. (IT.NRW)