Als „falsches Signal gegen Transparenz im Umgang mit Kontrollergebnissen“ bewertet die Verbraucherzentrale NRW das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das sich heute gegen eine Veröffentlichung amtlicher Überprüfungsergebnisse von Gastronomiebetriebe in Duisburg über ihr Kontrollbarometer ausgesprochen hat. „Das heutige Urteil lässt die Verbraucherinteressen nach Zugang zu mehr Information und Transparenz auch beim Restaurantbesuch völlig außer Acht“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Die bisherige Übermittlung per Handy-App ebnet Restaurantbesuchern einen leichten und verständlichen Zugang zu amtlichen Kontrolldaten. Auch die Gastronomiebetriebe in den beteiligten Städten Duisburg und Bielefeld profitieren bei guter Bewertung von der Veröffentlichung.“
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat heute einer Klage von vier Gastronomiebetrieben stattgegeben, die sich gegen eine Weitergabe der Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Stadt Duisburg zur Veröffentlichung in der Handy-App der Verbraucherzentrale NRW gewandt hatten. Seine Entscheidung begründete das Gericht mit drei Punkten: Das Verbraucherinfomationsgesetz (VIG), auf dem das Kontrollbarometer der Verbraucherzentrale NRW basiert, bietet nach Auffassung des Richters keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Einzeldaten sowie für die angewandte Übertragung der Kontrollergebnisse in die Ampelfarben rot – gelb – grün. Das VIG „erlaubt nur die Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung“, lautet die Urteilsbegründung. Das Verwaltungsgericht ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Klärung dieser Rechtsfragen bei der nächsthöheren Gerichtsinstanz ausdrücklich zu.
„Wir gehen davon aus, dass die betroffene Kommune nun in die Berufung geht“, erklärt Schuldzinski. „Einzelanfragen an die amtliche Lebensmittelüberwachung, wie sie das Verbraucherinformationsgesetz vorsieht, müssen auf dem Verwaltungsweg viel zu viele und zu lange Hürden nehmen. Mit unserer Kontrollbarometer-App bieten wir einen schnellen und leicht verständlichen Zugang zu den amtlichen Ergebnissen“, bekräftigt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand das Kontrollbarometer in Duisburg und Bielefeld weiter fortführen und – wenn möglich – sogar noch auf andere Städte ausdehnen zu wollen.
Unabhängig von den Wegen durch die richterlichen Instanzen wird der Bundesgesetzgeber von der Verbraucherzentrale NRW aufgefordert, das Verbraucherinformationsgesetz so zu gestalten, dass amtliche Kontrollergebnisse weitergegeben und in einer verbraucherfreundlichen Form veröffentlicht werden können.
Weitere Hintergrundinformationen zum Kontrollbarometer der Verbraucherzentrale NRW im Internet unter
www.vz-nrw.de/kontrollbarometer.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
"Nein" zu Gastronomie-Kontrollbarometer
März 17, 2015