Bildauszüge: Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg.

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In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 26. Oktober 2015 wurde berichtet, dass im Ortsteil Großenmarpe nur noch in geringem Umfang erschlossene und diese zudem in Privatbesitz befindliche Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und einer abschnittsweisen Erschließung soll der Bedarf an Baugrundstücken mittel- und langfristig gesichert werden. Alle Flurstücke befinden sich zwischenzeitlich im städtischen Eigentum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Blomberg stellt den Bereich als Baufläche dar, davon wiederum den größten Teil als Wohnbaufläche. Die Größe des Plangebietes beträgt 2,93 ha.

 

Das Planvorhaben entspricht auch der 2007 aktualisierten Fassung des BauGB (Baugesetzbuch), das die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vermindern und dafür Maßnahmen der Innenentwicklung beschleunigen soll. Der Bebauungsplan kann daher im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Matthias Reinold vom Planungsbüro Reinhold stellte in der gestrigen Sitzung den Entwurfplan vor: „Baubedarf ist vorhanden, dem soll nun Rechnung getragen werden. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehre wurden bedarfsgerechte Grundstücksflächen eingeteilt, die an Straßen mit einer Breite von 5,50 m liegen. Die gewählte Ringerschließung im Hinblick auf u. a. Trink- und Schmutzwasser ist wirtschaftlich und spart Kosten. Das Regenrückhaltebecken, notwendig aufgrund der topografischen Begebenheit der Flurstücke, ist ausreichend dimensioniert und kann hervorragend in das Siedlungsgebiet integriert werden.“

 

In Summe sollen in Großenmarpe 28 neue Bauplätze entstehen, die Raum für Individualität im Hinblick auf die Gestaltung lassen. In Ergänzung zu den festgelegten Bestimmungen, hier einzusehen, haben die Mitglieder des Fachausschusses festgelegt, dass in einem Teilbereich nun auch zwei Vollgeschosse entstehen dürfen und bei versetzten Pultdächern auch Dachneigungen von 12 Grad (weiterhin bis zu 48 Grad) zulässig sein sollen. Mit viel Weitblick haben die Mitglieder vom Fachausschuss unter Einbezug der bislang gemachten Erfahrungen in anderen Wohngebieten hier eine zukunftsfähige Lösung, auch im Hinblick auf die sich ab 2020 ändernden gesetzlichen Bestimmungen agiert.