Nach den Ergebnissen einer Modellrechnung, in der auch ausgegliederte Aufgabenbereiche der Kommunen berücksichtigt wurden, beliefen sich die Schulden der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände beim nichtöffentlichen Bereich Ende 2021 auf 82,5 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 405 Millionen Euro bzw. 0,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Bezogen auf die Bevölkerung des Landes ergibt sich daraus eine Verschuldung von 4 611 Euro pro Einwohner.

 

45,4 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden (55 Prozent) entfiel auf die Kernhaushalte. Mehr als jeder dritte geschuldete Euro (31,6 Milliarden Euro; 38,2 Prozent) betraf sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen). Die Extrahaushalte trugen mit 5,6 Milliarden Euro (6,8 Prozent) zur Verschuldung bei. Hierzu zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind (z. B. Bäderbetriebe und Kulturbetriebe).

 

Mülheim a. d. Ruhr hatte Ende 2021 mit 11 986 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte NRWs; Oberhausen (10 156 Euro) und Herne (8 781 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Die niedrigsten Schulden je Einwohner wiesen bei den kreisfreien Städten Düsseldorf (2 920 Euro), Hamm (3 137 Euro) und Bottrop (3 435 Euro) auf.

 

Bezieht man die Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden in die Berechnung mit ein, ist auch ein Vergleich der Kreise in NRW möglich. Die drei Kreise mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung waren Ende 2021 der Kreis Herford (4 853 Euro), die Städteregion Aachen (4 806 Euro) und der Kreis Recklinghausen (4 700 Euro). Die niedrigste pro Kopf Verschuldung auf Kreisebene wiesen die Kreise Coesfeld (1 115 Euro), Olpe (1 151 Euro) und Heinsberg (1 390 Euro) auf.

 

Bei der Berechnung wurde eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilmäßig die Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können z. B. Eigenbetriebe, Zweckverbände und öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform sein.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass ausschließlich die Schulden beim nichtöffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen wurden. Hierzu zählen Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich – wie zum Beispiel private Unternehmen – und der sonstige ausländische Bereich. In der Modellrechnung wurden neben öffentlich-rechtlichen Einheiten auch Unternehmen in privater Rechtsform berücksichtigt, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Die ermittelten Schulden fallen damit höher aus als die vom Statistischen Landesamt im Juli 2022 veröffentlichten Ergebnisse zu den kommunalen Schulden für Ende 2021.

 

Diese beziehen sich ausschließlich auf die Kernhaushalte sowie Extrahaushalte und sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (z. B. Eigenbetriebe und Anstalten öffentlichen Rechts). Die Modellrechnung lässt keine Schlüsse auf eine mögliche kommunale Haftungsverpflichtung zu. Weitere Ergebnisse und methodische Erläuterungen enthält der Tabellenband zu den „Integrierten Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände” im Statistikportal unter https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/integrierte-schulden-der-gemeinden-und-gemeindeverbaende. (IT.NRW)