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Nach den Ergebnissen einer Modellrechnung waren die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen zum Jahresende 2022 beim nicht-öffentlichen Bereich mit 83,4 Milliarden Euro verschuldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1,5 Milliarden Euro bzw. 1,8 Prozent mehr als zu Beginn des Jahres. Bezogen auf die Bevölkerung des Landes ergibt sich daraus eine Verschuldung von 4 612 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner. Die Modellrechnung ermöglicht einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich, da auch die Schulden ausgegliederter Einheiten berücksichtigt werden.

 

46,6 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden (55,9 Prozent) entfiel auf die Kernhaushalte. Mehr als jeder dritte geschuldete Euro (31,4 Milliarden Euro; 37,7 Prozent) betraf sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen). Die Extrahaushalte trugen mit 5,3 Milliarden Euro (6,4 Prozent) zur Verschuldung bei. Hierzu zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind (z. B. Bäderbetriebe und
Kulturbetriebe).

 

Bei Betrachtung der integrierten kommunalen Schulden insgesamt hatte Mülheim a. d. Ruhr nach der Modellrechnung Ende 2022 mit 11 737 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte NRWs; Oberhausen (10 040 Euro) und Remscheid (8 689 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Die niedrigsten Schulden je Kopf wiesen bei den kreisfreien Städten Hamm (3 023 Euro), Düsseldorf (3 222 Euro) und Bottrop (3 324 Euro) auf.

 

Bei einem Vergleich der Kreise hatten Ende 2022 der Kreis Herford (4 896 Euro), die Städteregion Aachen (4 876 Euro) und der Rhein-Sieg-Kreis (4 635 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Die niedrigsten Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner auf Kreisebene wiesen die Kreise Olpe (1 019 Euro), Coesfeld (1 144 Euro) und Gütersloh (1 419 Euro) auf. Hierbei wurden die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in Summe betrachtet.

 

Bei der Berechnung wurde eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilmäßig die Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können sowohl Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein (Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform.

 

Es wurden nur solche Unternehmen in privater Rechtsform berücksichtigt, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Die ermittelten Schulden fallen höher aus als die vom Statistischen Landesamt im Juli 2023 veröffentlichten Ergebnisse zu den kommunalen Schulden für Ende 2022. Diese beziehen sich ausschließlich auf Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass ausschließlich die Schulden beim nichtöffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen wurden. Hierzu zählen Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich – wie zum Beispiel private Unternehmen – und der sonstige ausländische Bereich.

 

Die Modellrechnung lässt keine Schlüsse auf eine mögliche kommunale Haftungsverpflichtung zu. Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.. (IT.NRW)