Am 1. Januar 2022 ist die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland in Kraft getreten. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, für ein besseres Zusammenleben zwischen Hund und Hundehalter zu sorgen. Auch für Züchter ergeben sich verstärkte Vorschriften, die zukünftig eingehalten werden müssen. In das Gesetz haben die Politiker die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Hunde mit einfließen lassen. Manche der Änderungen treten allerdings erst in zwei Jahren in Kraft.

 

Eine der ersten Änderungen betrifft die Zwingerhaltung von Hunden. Diese ist zwar weiterhin erlaubt, allerdings haben sich unter anderem die Vorschriften bezüglich der notwendigen Bodenoberfläche geändert. Zukünftig muss der Zwinger eine Mindestgröße aufweisen, welche abhängig von der Größe des Hundes ist. Bis zu einer Widerristhöhe von 50 Zentimetern muss die Fläche mindestens 6 Quadratmeter betragen, bis 65 Zentimeter mindestens 8 Quadratmeter und darüber mindestens 10 Quadratmeter. Dazu muss der Zwinger mit einer Schutzhütte oder einem Liegeplatz ausgestattet sein. Letzterer muss in der Lage sein, den Hund vor Luftzug und Kälte zu schützen. Es muss dem Hund möglich sein, sich darin ausgestreckt hinlegen zu können.

 

Weitere Neuerungen gibt es bei dem Transport von Hunden. Hundewelpen, die ein Alter von acht Wochen noch nicht überschritten haben, dürfen nur im Beisein des Muttertiers und maximal über eine Strecke von 100 Kilometern transportiert werden. Grundsätzlich gilt, dass bei Hundetransporten innerhalb der deutschen Grenzen die Dauer maximal viereinhalb Stunden betragen darf, sofern die Außentemperatur bei über 30 Grad liegt.

 

Hunde dürfen auch weiterhin allein gehalten werden. Es gibt in solchen Fällen allerdings neue Vorschriften, welche die Halter zukünftig einhalten müssen. Die Verordnung legt fest, dass Hundebesitzer ihrem Hund einen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen ermöglichen muss. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die sich generell nicht mit anderen Hunden vertragen oder aufgrund ihres Gesundheitszustandes dazu nicht in der Lage sind.

 

Mit dem neuen Tierschutzgesetz wird auch das Verbot von Stachelhalsbändern sowie anderen Mitteln eingeführt, die für Hunde schmerzhaft sind. Ab 2023 gilt zudem ein grundsätzliches Verbot der Anbinde-Haltung. Bis dahin gibt es Ausnahmen, die zum Beispiel für Arbeitshunde gelten. Vorausgesetzt wird aber, dass eine Betreuungsperson anwesend ist, die Leine mindestens eine Länge von drei Metern hat und sich der Hund an ihr nicht verletzen kann.

 

Zwar mögen viele der neuen Vorschriften für manche Hundehalter sehr streng wirken, für die meisten Hundebesitzer sind die neuen Pflichten allerdings keine Überraschung. Hundehalter, die ihren treuen Begleiter als Teil der Familie ansehen, kümmern sich ohnehin vorbildlich um ihren Schützling. Hier erfahren die Hunde eine Zuwendung und Liebe, die auch die Zahnpflege für Hunde mit in die Pflege einbezieht. Ein Aspekt, der so manchem Hundehalter nicht einmal bekannt ist.

Dass Hunde fühlende und ausgesprochen soziale Wesen sind, gilt bei den meisten Hundeliebhabern als selbstverständlich. Wie auch Menschen empfinden sie Emotionen und zeigen ihre Gefühle. Eine schmerzfreie Erziehung und ausreichend Auslauf für den Hund sind deshalb ebenfalls selbstverständlich. Die meisten Hundehalter gehen ohnehin weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Für ihren Liebling gibt es nur das beste Hundefutter, hochwertige Spielzeuge und auch eine ausführliche Fellpflege steht regelmäßig auf dem Programm.