Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des städtischen Friedhofswesens konnte jetzt Bürgermeister Klaus Geise auf der Anlage in Tintrup gemeinsam mit Ortsvorsteher Thomas Spieker das Ergebnis der Überlegungen zu einer kostengünstigeren und vor allem pflegefreien Begräbnisart vorstellen. „Nach Abschluss der Maßnahmen ist Tintrup der erste Friedhof in der Großgemeinde, wo die Überlegungen aus dem Friedhofskonzept vollumfänglich abgeschlossen wurden. Durch die schöne gärtnerische Gestaltung dieses Bereiches des Friedhofes ist ein Platz geschaffen worden, der nicht nur Friedhof, sondern genauso einen ansprechenden Grün- und Erholungsraum darstellt,“ so der Bürgermeister.
Gemeinsam mit der Dorfgemeinschaft Tintrup mit Ortsvorsteher Spieker an der Spitze wurde mit einem neuen Urnen-Begräbnisfeld für halbanonyme Urnenbestattungen die Vorstellung nach einer kostengünstigeren und vor allem pflegefreien Begräbnisart auf dem insgesamt rd. 6.000 m² großen Friedhof konkretisiert und umgesetzt. Das Grabfeld besteht seit Anfang des Jahres; der von der Dorfgemeinschaft ausgewählte Gedenkstein ist vor ca. vier Wochen aufgestellt worden. Auf diesem neu angelegten Urnen-Begräbnisfeld sind inzwischen bereits sechs Beisetzungen erfolgt. Im Gegensatz zu den komplett anonymen Begräbnissen können die Hinterbliebenen in Tintrup eine Trauerfeier in der Kapelle abhalten, gemeinsam an die Grabstelle gehen und sich vom Verstorbenen verabschieden. Die Grabstelle wird später mit Rasensamen eingesät. Eine Pflegeleistung ist von den Hinterbliebenen nicht zu erbringen. Für die Namenserhaltung und zur Erinnerung kann auf dem Gedenkstein ein Namensschildchen angebracht werden.
Das Begräbnisfeld ist so angelegt, dass hier 45 Beisetzungen stattfinden können. Man kann auch –wie bei einem Doppelgrab- im Falle einer Beisetzung schon die nächste Grabstelle mit ankaufen und somit für einen weiteren Begräbnisfall reservieren lassen. Auch auf den anderen Blomberger Friedhöfen ist die Umsetzung des Friedhofskonzeptes mit der Zielsetzung eines zeitgerechten Bestattungswesens weit vorangeschritten. Hier ergeben sich aktuell folgende Sachstände:
Friedhof Brüntrup
Die Pflege der Friedhofsanlage und die Unterhaltung der Friedhofskapelle wird ehrenamtlich und lobenswerterweise durch die Dorfgemeinschaft Brüntrup übernommen. Es ist geplant, wie in Tintrup ein Rasengrabfeld für Urnenbeisetzungen anzulegen. Der Standort ist bereits festgelegt – die Wahl des Gedenksteines mit Namensnennung wird noch in der Dorfgemeinschaft beraten.
Friedhof Cappel
Eine Zusammenlegung der sich in Streulage befindlichen drei Kriegsgräber ist kürzlich in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge erfolgt. Die Aufstellung der erste Stelenanlage (sog. Kolumbarium) auf einem Friedhof der Großgemeinde ist erfolgt und die gestalterischen sowie gärtnerischen Arbeiten sind abgeschlossen. Es muss nun noch ein entsprechendes Kataster und Gestaltungsvorschriften erstellt werden. Die erste Belegung wird in ca. drei Wochen erfolgen können.
Friedhof Dalborn
Die Pflege der Friedhofsanlage wird ehrenamtlich und lobenswerterweise durch die Dorfgemeinschaft Dalborn übernommen. Zusätzlich zu den üblichen Bestattungsformen sind hier Urnenbestattungen „unterm Baum“ möglich. Es handelt sich um Rasengräber, die im Kreis unter einem Baum angelegt sind und mit Namensplatten bündig zur Erdoberfläche versehen werden sollen. Eine Bestattung ist noch nicht erfolgt.
Friedhof Donop
Ein neues Urnenbegräbnisfeld für Rasengräber (mit Namensplatte) ist angelegt. Die gestalterischen und gärtnerischen Arbeiten sind abgeschlossen. Auf dem Begräbnisfeld gibt es Platz für rd. 90 Urnenbestattungen. Eine Bestattung ist noch nicht erfolgt.
Friedhof Höntrup
Die Pflege der Friedhofsanlage wird ehrenamtlich und lobenswerterweise durch die Dorfgemeinschaft Höntrup übernommen. Ein Urnen-Begräbnisfeld für Rasengräber ist neu angelegt und auch schon in Anspruch genommen. Insgesamt können rd. 40 Beisetzungen auf diesem neuen Begräbnisfeld erfolgen.
Friedhof Istrup
In Istrup wird aktuell die zweite Stelenanlage auf einem Blomberger Friedhof errichtet. Die Arbeiten haben begonnen und dauern an. Anschließend müssen –wie in Cappel- noch ein Kataster und Gestaltungsvorgaben erarbeitet werden. Die erste Belegung könnte dann in ca. drei Wochen erfolgen.
Friedhof Reelkirchen
Die Dorfgemeinschaften Reelkirchen und Herrentrup verrichten in der Friedhofskapelle probehalber den „Hausmeisterdienst“, um insbesondere eine bessere Kontrolle der Verbrauchskosten zu erzielen. Hier besteht ebenfalls der Wunsch nach Anlage von Rasengräbern. Dieses zusätzliche Angebot wird in den kommenden Wochen in Absprache mit dem Ortsvorsteher konkretisiert.
Friedhof Wellentrup
Die Pflege der Friedhofsanlage und die Unterhaltung der Friedhofskapelle wird ehrenamtlich und lobenswerterweise durch die Dorfgemeinschaft Wellentrup übernommen.
Ein Urnen-Begräbnisfeld für Rasengräber ist neu angelegt. Hier werden halbanonyme Bestattungen vorgenommen. Der Name der Verstorbenen bleibt auf Wunsch an einem Gedenkstein erhalten. Dieser von der Dorfgemeinschaft ausgewählte Stein ist bereits vor einem Monat aufgestellt worden. Das Kataster ist erstellt und es haben auch bereits zwei Bestattungen stattgefunden.
Zu den beiden verbleibenden Blomberger Friedhöfen (in der Blomberger Kernstadt und in Eschenbruch) gibt es hinsichtlich der zusätzlichen Bestattungsformen erste Überlegungen; konkrete Planungen hierzu werden noch folgen. Nach Abschluss und baulichen Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen verfügen alle elf Friedhöfe der Blomberger Großgemeinde über die zusätzliche Möglichkeit einer zeitgemäßen und insbesondere pflegefreien Bestattungsform.
Grundsätzliche Informationen zum Blomberger Friedhofswesen
Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist in Deutschland eine öffentliche Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft, deren Wahrnehmung grundsätzlich der Gemeinde als Pflichtaufgabe obliegt. Damit ist geregelt, dass für die Einrichtung und Unterhaltung von Friedhöfen die Zuständigkeit bei den Kommunen liegt. In NRW gibt es dazu das sogenannte Bestattungsgesetz und darin ist z.B. bestimmt, dass die Kommunen die Benutzung ihrer Friedhöfe per Satzung zu regeln haben. Am 01.10.2014 ist ein neues Bestattungsgesetz in NRW in Kraft getreten – dazu gab es dann ein Jahr später eine neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.
Der Wunsch der Bevölkerung nach neuen Bestattungsformen, verbunden insbesondere mit dem Wunsch nach pflegefreien Grabstätten führte in Blomberg dazu, dass sich die städtischen Gremien dem Friedhofsthema in ganz besonderer Weise angenommen haben. Friedhöfe sind längst nicht mehr nur Stätten der Trauer und Andacht, sondern als soziale Räume zu betrachten, deren Erscheinungsbild insbesondere auch als Erholungsraum und Begegnungsstätte erhalten bleiben muss. Im Herbst 2015 wurde eine Bestandsaufnahme gemacht und danach haben zahlreiche Gespräche und Diskussionen stattgefunden. Die Verwaltung erarbeitete ein neues Friedhofskonzept und stellte sämtliche elf Blomberger Friedhöfe einschließlich der sieben Friedhofskapellen auf den Prüfstand. Es bildete sich ein Arbeitskreis mit kirchlichen Vertretern, Ortsvorsteher wurden eingebunden, mit Vertretern von Dorfgemeinschaften wurde diskutiert und zahlreiche Gespräche im politischen Raum fanden statt.
Ziel sollte es sein, das Blomberger Friedhofswesen zu reformieren, zu modernisieren und zukunftsfähig zu gestalten. Dabei sollte der Vielfalt der Aspekte eines modernen Friedhofswesens von den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, über das veränderte Nachfrageverhalten bis hin zu notwendigen Strukturveränderungen in geeigneter Form Rechnung getragen werden. Auch unbeliebte Überlegungen, wie z.B. Flächenreduzierungen, die Schließung von Friedhöfen oder auch der Rückbau von Friedhofskapellen waren Bestandteil der Debatte. Im Interesse des Gebührenzahlers liegt es, dass die Stadt die Friedhofsflächen wirtschaftlich und kostengünstig betreibt. Blomberg verfügt über eine Friedhofsgesamtfläche von rd. 100.000 m².
Nachdem vier Friedhöfe (Brüntrup, Dalborn, Höntrup und Wellentrup) und zwei Friedhofskapellen (Brüntrup und Wellentrup) in die ehrenamtlichen Hände von Dorfgemeinschaften überführt werden konnten, ist somit die gesamte städtische Infrastruktur im Bestattungswesen weiterhin im Betrieb.
Die neue Friedhofssatzung hat der Rat der Stadt Blomberg mit Wirkung zum 01.01.2018 verabschiedet. Sie beinhaltet die sich aus den zahlreichen Erörterungen ergebenen Veränderungen rund um das Blomberger Friedhofswesen. Im Ergebnis handelt es sich um ein in die Zukunft gerichtetes Konzept, das einem veränderten Nachfrageverhalten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt und dabei wirtschaftliche Gesichtspunkte (Gebührenhaushalt) nicht vernachlässigt.
Presseinformation Stadt Blomberg