Foto: pixabay.

Der Einsatz von Solarstromanlagen ist mittlerweile eine verbreitete Methode, um Sonnenenergie zu nutzen. Mit dem neuen Jahr sind jedoch einige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten. Ende Januar endet etwa die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) für Bestandsanlagen. Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wer Anlagen nicht fristgerecht anmeldet, dem droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.

 

Neben der Registrierungspflicht gibt es auch Neuregelungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). So wurde zum Beispiel die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.

 

Private Eigentümer und Mieter, die sich eine Anlage anschaffen wollen, erhalten auch in diesem Jahr dafür einen Zuschuss vom Kreis Lippe. Eine Förderung für bis zu 100 PV-Anlagen steht bereit. Mehr Infos dazu unter www.alt-bau-neu.de/kreis-lippe/. Lippe ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.

 

Hintergrund:

Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR.