Von 2013 bis 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 44 568 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen abgeschlossen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, bezogen sich mit 1 023 abgeschlossenen Verfahren 2,3 Prozent der Anträge auf Personen, die ihre Ausbildung in der Ukraine absolviert hatten. 1 641 beendete Verfahren gingen auf Personen zurück, die ihre Berufsqualifikation in der Russischen Föderation erworben hatten (3,7 Prozent). Die meisten Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen von 2013 bis 2020 Berufe, für die sich Personen in Syrien (10,5 Prozent), Polen (8,9 Prozent) und den Niederlanden (7,5 Prozent) qualifiziert hatten.
Bei Verfahren von Personen, die ihre Berufsqualifikation in der Ukraine oder in der Russischen Föderation erworben hatten, waren die Referenzberufe Arzt/Ärztin und Ingenieur/-in am häufigsten. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in war bei Personen mit Ausbildungsstaat Ukraine am dritthäufigsten und bei Personen mit Ausbildungsstaat Russische Föderation am vierthäufigsten. Top- Referenzberufe bei allen Berufsanerkennungsverfahren in den Jahren von 2013 bis 2020 waren Gesundheits- und Krankenpfleger (9 588), Arzt (8 826) und Ingenieur (3 873).
Bei allen Verfahren mit dem Referenzberuf Ingenieur/-in bestätigten die Anerkennungsstellen in Nordrhein-Westfalen in mehr als 90 Prozent der Fälle die vollständige Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen. Bei den Gesundheitsberufen gab es dagegen länderspezifische Unterschiede: Bei 70,5 Prozent der Anträge auf Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin von Personen mit entsprechender Ausbildung in der Ukraine fiel die Entscheidung positiv aus. Bei Anträgen mit Ausbildungsstaat Russische Föderation waren es 57,6 Prozent.
Für den Referenzberuf Gesundheits-/Krankenpfleger/-in sicherten die zuständigen Stellen mehrheitlich die Anerkennung der Berufsqualifikationen nach Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme zu. In 9,7 Prozent der Verfahren von Personen mit Ausbildungsstaat Russische Föderation fiel die Entscheidung negativ aus (Ukraine: 3,0 Prozent).
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen vom 28. Mai 2013 in Nordrhein-Westfalen möglich. (IT.NRW)