Im ersten Halbjahr 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 13 105 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 15 564 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im ersten Halbjahr 2022 auf 12,14 Milliarden Euro. Das war mehr als doppelt so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2021: 5,21 Milliarden Euro).

 

Sowohl die Zahl der Unternehmens- als auch die der Verbraucherinsolvenzen war in Nordrhein-Westfalen rückläufig: 1 805 Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen; das waren 14,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2021 (damals: 2 111 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 5 811 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren 27,0 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2021 (damals: 7 956 Beschäftigte).

 

Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2022 auf 1,62 Milliarden Euro und waren damit um 62,4 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (damals: 4,31 Milliarden Euro). Ursächlich für den Rückgang der Forderungen war der Umstand, dass im entsprechenden Vorjahreszeitraum eine höhere Anzahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen Insolvenz beantragt hatte.

 

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen vergleichbar: Die Zahl der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2022 lag im Vergleich zu den durchschnittlichen Insolvenzfällen der Halbjahre 2020 und 2021 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze), in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Reisebüros und Reiseveranstaltern spürbar unter dem Krisenniveau dieser Jahre. Im Gegensatz dazu stiegen die Insolvenzzahlen in anderen Wirtschaftszweigen, wie zum Beispiel im Bereich Verkehr und der Lagerei.

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 (damals: 10 628 Verfahren) um 17,6 Prozent auf 8 760. Ein möglicher Grund für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 könnte im Ende 2020 beschlossenen Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung liegen. Infolgedessen könnten Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese im ersten Halbjahr 2021 gestellt haben.

 

Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Verbrauchern um 11,3 Prozent (damals: 9 878) zurück, damit scheinen sich die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam dem Vorkrisenniveau von 2019 (Halbjahresdurchschnitt: 7 899) wieder anzunähern. Die voraussichtlichen Forderungen hingegen sind überdurchschnittlich angestiegen auf 10,07 Milliarden Euro (Januar bis Juni 2021: 0,52 Milliarden Euro). Das war fast 20-mal so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hintergrund sind stark erhöhte Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der Verfahren. Außerdem beantragten noch 2 540 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)