Im Juli 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 090 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 22,7 Prozent weniger als im Juli 2021 (damals: 2 704 Verfahren) und 1,1 Prozent weniger als im Vormonat (Juni 2022: 2 114 Verfahren).

 

290 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 18,3 Prozent weniger als im Juli 2021 (damals: 355 Verfahren) und 1,7 Prozent weniger als im Vormonat (Juni 2022: 295 Verfahren). Von den im Juli 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 630 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 71,6 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (Juli 2021: 2 216).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Juli 2021 (damals: 1 847) um 23,7 Prozent auf 1 410 Anträge, gegenüber dem Vormonat (Juni 2022: 1 398 Verfahren) stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 0,9 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 390 sonstige Schuldner, die im Juli 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben. (IT.NRW)