Im April 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 050 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 23,1 Prozent weniger als im April 2021 (damals: 2 665 Verfahren) und 19,4 Prozent weniger als im Vormonat (März 2022: 2 545 Verfahren).

 

320 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 18,4 Prozent weniger als im April 2021 (damals: 392 Verfahren) und 8,3 Prozent weniger als im März 2022 (damals: 349 Verfahren). Von den im April 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 49,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat (damals: 925).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber April 2021 um 22,2 Prozent auf 1 350 Anträge; gegenüber dem Vormonat (März 2022: 1 726 Verfahren) verringerte sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 21,8 Prozent. Nach dem Anstieg im Vormonat scheinen sich die Zahlen diesen Monat wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 350) anzunähern. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 380 übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)