Im Jahr 2020 wurden von den nordrhein- westfälischen Bauämtern 1 862 Gebäude als sog. Bauabgang (Abriss oder Umnutzung von Gebäuden) gemeldet. Der Wohnungsbestand verringerte sich dadurch um 2 557 Wohnungen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Angaben der Statistik des Bauabgangs ab dem Berichtsjahr 2019 aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) zum 01.01.2019 nicht mehr mit den Ergebnissen der Vorjahre vergleichbar.

 

Bei den 1 862 Bauabgängen handelte es sich 2020 in rund 40 Prozent der Fälle um Gebäude, die zwischen 1949 und 1978 errichtet worden waren (731 Gebäude bzw. 39,3 Prozent aller Bauabgänge). Weitere 28,9 Prozent entfielen auf Gebäude, die zwischen 1979 und 1986 gebaut wurden (539 Gebäude) und 21 Prozent entfielen auf Gebäude, die vor 1949 gebaut wurden (391 Gebäude).

 

Bei über der Hälfte der Bauabgänge ganzer Gebäude (1 012 bzw. 54,4 Prozent) war der Grund für den Abriss die Errichtung eines neuen Wohn-oder Nichtwohngebäudes. Bei knapp einem Drittel (609 Gebäuden; 32,7 Prozent) war der Bauabgang begründet durch Nutzungsänderung – davon in sieben Fällen ohne eine damit einhergehende Baumaßnahme. Abrisse von Häusern durch außergewöhnliche Ereignisse (wie z. B. Brandschäden) waren absolut gesehen eher selten ursächlich für den Abriss eines Hauses (17 Gebäude oder 0,9 Prozent).

 

In 218 Fällen war der Abgang eines Nichtwohngebäudes darauf zurückzuführen, dass dafür ein neues Wohngebäude errichtet werden soll (19,8 Prozent) – bei den Wohngebäuden liegt dieser Abgangsgrund sogar noch höher: in 74,8 Prozent aller Fälle wurden Wohngebäude abgerissen (759 Gebäude), um Platz zu schaffen für neue Wohngebäude (568 Gebäude).

 

Mit einem Anteil von 89,9 Prozent entfiel das Gros der Abgänge auf den Abriss oder die Umnutzung kompletter Gebäude. In der Statistik der Bauabgänge werden neben dem Abbruch von Häusern auch genehmigungspflichtige Teilabrisse oder Nutzungsänderungen (Wohnraum wird zu Gewerbefläche oder umgekehrt) betrachtet. Außerdem fließen in die Statistik schadensbedingte Abgänge (etwa bei Brand, Überschwemmung oder Einsturz) sowie bauaufsichtliche Maßnahmen (z. B. Schließungen wegen Einsturzgefahr) ein. (IT.NRW).