Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2022 insgesamt 3,0 Prozent mehr Personen nach allgemeinem und Jugendstrafrecht wegen „Fahrerflucht” verurteilt als im Jahr zuvor (2021: 5 929) Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gingen die meisten Schuldsprüche wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf das Konto der 21- bis unter 30-Jährigen (20,3 Prozent). Mit zunehmendem Alter sank die Zahl der Verurteilungen wegen Fahrerflucht aber auch wegen anderer Straftaten kontinuierlich.

 

Anteil der über 50-Jährigen bei den Fahrerflucht-Verurteilten höher als bei den Verurteilten aller Straftaten

Betrachtet man die Verurteilungen für alle Straftaten im Vergleich, so liegt der Anteil der Älteren bei den wegen Fahrerflucht Verurteilten jedoch in allen Altersklassen darüber. In der Gruppe der 50- bis unter 60-Jährigen wurden beispielsweise 13,9 Prozent der wegen Fahrerflucht Verurteilten aber nur 10,5 Prozent der Verurteilten insgesamt gezählt. Während jede vierte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilte Person über 60 Jahre alt (27,4 Prozent) war, lag deren Anteil bei den Schuldsprüchen für alle Straftaten bei nur 5,7 Prozent. Dagegen wurden jüngere Personen, wie beispielsweise die der 30- bis unter 40-Jährigen häufiger wegen anderer Straftaten als wegen Fahrerflucht verurteilt. Während 18,5 Prozent der Verurteilungen wegen Fahrerflucht in diese Altersklasse fiel, waren es 28,8 Prozent bei den Verurteilungen insgesamt.

 

Über 98 Prozent der Verurteilten erhielten eine Geldstrafe

Fast alle der 5 896 Personen, die 2022 nach allgemeinem Strafrecht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wurden, erhielten eine Geldstrafe (98,2 Prozent). Lediglich 107 Personen (1,8 Prozent) wurden wegen dieses Straftatbestandes zu Freiheitsstrafen verurteilt. Diese wurden mehrheitlich zur Bewährung ausgesetzt (93 Personen).

 

Knapp ein Drittel der Verurteilten erhielt ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten

Neben der Hauptstrafe können Gerichte eine weitere Strafe, eine sog. Nebenstrafe, verhängen. Als Nebenstrafe kann ein Fahrverbot mit der Dauer von bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden. Knapp ein Drittel (1 834) der im Jahr 2022 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten erhielt zusätzlich zur Hauptstrafe ein Fahrverbot. In dieser Meldung werden die Fälle von &„Fahrerflucht” ausgewiesen, die als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB) bezeichnet sind.

 

Das Statistische Landesamt weist auf Basis der Statistik der Straßenverkehrsunfälle darauf hin, dass es im Jahr 2022 insgesamt 11 851 Beteiligte an Straßenverkehrsunfällen gab, die nach §142 StGB Verkehrsflucht begangen haben. Nur wenn der Unfallverursacher ermittelt werden kann oder sich selbst bei der Polizei meldet, kann ein Verfahren eingeleitet und im späteren Verlauf ggf. ein Urteil gefällt werden. Ein direkter Vergleich der Daten der Statistik der Straßenverkehrsunfälle mit der Strafverfolgungsstatistik ist nicht möglich, da ein Unfall in einem anderen Jahr stattfinden kann als die gerichtliche Verurteilung. (IT.NRW)