Im September 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 900 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 20,1 Prozent weniger als im September 2021 (damals: 2 379 Verfahren) und 4,2 Prozent weniger als im Vormonat (August 2022: 1 984 Verfahren).

 

340 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 3,7 Prozent mehr als im September 2021 (damals: 328 Verfahren) und 14,9 Prozent mehr als im Vormonat (August 2022: 296 Verfahren). Von den im September 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 39,7 Prozent mehr als einen Monat zuvor (August 2022: 823).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber September 2021 (damals: 1 608) um 26,0 Prozent auf 1 190 Verfahren; gegenüber dem Vormonat (August 2022: 1 292 Verfahren) lag der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen bei 7,9 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 370 sonstige Schuldner, die im September 2022 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben. (IT.NRW)