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Im Juni 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 650 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 37,5 Prozent mehr als im Juni 2020 (damals: 1 927 Verfahren).

 

350 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 3,6 Prozent mehr als im Juni 2020 (338 Verfahren). Von den im Juni 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 2 140 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Juni 2020 um 49,5 Prozent auf 1 840 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben.

 

Ein Indiz hierfür ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen des ersten Halbjahres 2021, die mit im Schnitt 1 772 Verfahren pro Monat über dem Durchschnitt der ersten sechs Monate des Jahres 2020 (1 158 Verfahren) und des Jahres 2019 (1 413 Verfahren) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 465 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).