Im Mai 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 180 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 4,6 Prozent weniger als im Mai 2021 (damals: 2 285 Verfahren) aber 6,6 Prozent mehr als im Vormonat (April 2022: 2 045 Verfahren).
290 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 7,1 Prozent weniger als im Mai 2021 (damals: 312 Verfahren) und 7,3 Prozent weniger als im April 2022 (damals: 313 Verfahren). Von den im Mai 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 870 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 36,8 Prozent weniger als im Vormonat (April 2022: 1 376).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Mai 2021 (damals: 1 505) um 3,0 Prozent auf 1 460 Anträge; gegenüber dem Vormonat (April 2022: 1 345 Verfahren) stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 8,6 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 430 übrige Schuldner mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)