Ende 2023 erhielten in Nordrhein-Westfalen 77 875 Personen Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gegenüber dem Vorjahr (31.12.2022: 72 655 Personen) um 7,2 Prozent gestiegen, lag aber immer noch unter dem Wert vom 31.12.2021 (82 100 Personen).
Nach dem zum 1. Januar 2022 eingeführten Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege (gem. § 43c SGB XI) war die Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege, um 11,5 Prozent (auf 72 655 Personen zum Jahresende 2022) gesunken. Zu dem erneuten Anstieg der Zahl derer, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen waren, dürften Kostensteigerungen (Personal- und Sachkosten) im Bereich der Pflegeleistungen beigetragen haben. Der Anstieg der Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege fiel mit +23,1 Prozent auf 975 Millionen Euro im Jahr 2023 noch deutlicher aus (vgl.
https://www.it.nrw/nrw-sozialhilfeausgaben-im-jahr-2023-gestiegen).
Mehr als vier Fünftel erhielten die Leistungen in Einrichtungen
82,9 Prozent der Personen mit Bezug von Hilfe zur Pflege erhielten die Leistungen in Einrichtungen, wie beispielsweise einem Pflegeheim. Mit 64 555 Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen lag die Zahl um 6,4 Prozent über dem Vorjahreswert (2022; 60 665 Personen). Das Durchschnittsalter der Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen lag Ende 2023 bei 80,0 Jahren.
Pflegegeld ist die am häufigsten gewährte Hilfeart außerhalb von Einrichtungen
Die Zahl der Personen, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezogen haben, lag Ende 2023 bei 13 315 Personen; das waren 11,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Mit durchschnittlich 70,3 Jahren war dieser Personenkreis jünger als die Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen. Die am häufigsten gewährte Hilfeart außerhalb von Einrichtungen war das Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege z. B. durch Angehörige, das 7 565 Pflegebedürftige erhielten (+16,6 Prozent; 31.12.2022: 6 490 Personen). An zweiter Stelle folgte die häusliche Pflegehilfe als Pflegesachleistung z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst, die für 5 930 ersonen gewährt wurde (+4,1 Prozent; 31.12.2022: 5 695 Personen). Beide Leistungsarten können auch kombiniert werden.
Über zwei Drittel der Personen mit Leistungsbezug waren Frauen
Auch 2023 erhielten mehr Frauen als Männer Hilfe zur Pflege: Der Frauenanteil lag Ende 2023, wie schon im Vorjahr bei 66,9 Prozent. Die Empfängerinnen waren im Durchschnitt mit 81,5 Jahren (31.12.2022: 81,3 Jahre) älter als die Empfänger, die ein Durchschnittsalter von 71,9 Jahren (31.12.2022: 72,1 Jahre) aufwiesen.
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und die bzw. der Pflegebedürftige sowie seine unterhalts¬pflichtigen Angehörigen nicht über genügend Eigenmittel verfügen, um die verbleibenden Kosten zu tragen. (IT.NRW)