Im März 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 540 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 27,5 Prozent weniger als im März 2021 (damals: 3 504 Verfahren), aber 22,8 Prozent mehr als im Vormonat (Februar 2022: 2 068 Verfahren).

 

350 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 8,9 Prozent weniger als im März 2021 (damals: 384 Verfahren) und 31,6 Prozent mehr als im Februar 2022 (damals: 266 Verfahren). Von den im März 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 740 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 43,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat (damals: 1 311).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber März 2021 um 31,3 Prozent auf 1 730 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Februar 2022: 1 382 Verfahren) stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 25,2 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 460 sonstige Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)