Die Zahl der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat Ende 2022 mit 3,1 Millionen einen neuen Höchststand erreicht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt basierend auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters mitteilt, lebten damit 324 000 mehr Ausländerinnen und Ausländer im Land als ein Jahr zuvor (2021: 2,8 Millionen). Das entspricht einem Anstieg um 11,5 Prozent. Der Zuzug von 210 000 ukrainischen Schutzsuchenden trug im vergangenen Jahr maßgeblich zum Anstieg der ausländischen Bevölkerung bei. Sie machten 64,8 Prozent des Gesamtzuwachses aus.

 

Die nächst größeren Zuwächse gab es bei den folgenden Staatsangehörigkeiten: Syrien (+16 000), Afghanistan (+12 500), Rumänien (+7 700), Bulgarien (+7 000), Albanien (+5 100) und Indien (+4 900). Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit (485 500) waren auch Ende 2022 wieder die größte Nationalitätengruppe der in Nordrhein-Westfalen lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Auf Rang zwei folgten wie ein Jahr zuvor Personen mit syrischem Pass (271 300). Auf dem dritten Platz stehen jetzt erstmalig Ukrainerinnen und Ukrainer (240 000); es folgten polnische (221 900) und rumänische (164 200) Staatsangehörige.

 

In allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens ist die Ausländerzahl 2022 gegenüber 2021 angestiegen. Die größten Zunahmen wurden für den Kreis Höxter (+28,2 Prozent), die Stadt Bochum (+22,9 Prozent) und die Kreise Coesfeld (+20,7 Prozent), Minden-Lübbecke (+19,4 Prozent) und Lippe (+16,9 Prozent) verzeichnet. In den meisten kreisfreien Städten lag der Anstieg der Ausländerzahl im Jahr 2022 unter dem Landesdurchschnitt.

 

Am geringsten fiel der Anstieg der Ausländerzahl im Jahr 2022 in Herne aus (+4,2 Prozent); es folgten Solingen (+7,0 Prozent), Hagen (+7,1 Prozent), Remscheid (8,5 Prozent) und Düsseldorf (+8,6 Prozent). Die Ergebnisse basieren auf Daten des Ausländerzentralregisters, das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Erfasst werden dort nur Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und sich mindestens drei Monate in Deutschland aufgehalten haben. (IT.NRW)