Im August 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 290 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 143,1 Prozent mehr als im August 2020 (damals: 942 Verfahren) aber 15,3 Prozent weniger als im Juli 2021 (2 704 Verfahren).

 

310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 4,7 Prozent mehr als im August 2020 (296 Verfahren). Von den im August 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 760 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber August 2020 um 263,6 Prozent auf 1 560 Anträge. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben.

 

Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 420 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).