Die durchschnittliche Arbeitsleistung war in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 mit 1 305 Stunden je Erwerbstätigen um 47 Stunden (−3,5 Prozent) niedriger als 2019. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Rückgang für Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bundestrend geringer aus (Vergleich 2020 zu 2019: −4,1 Prozent, von 1 382 auf 1 324 Stunden).
Die höchsten Pro-Kopf-Arbeitsleistungen ermittelten die Statistiker für das Jahr 2020 überwiegend entlang der Rheinschiene: Spitzenreiter war Düsseldorf mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1 353 Stunden je Erwerbstätigen, gefolgt von den Kreisen Gütersloh (1 331 Stunden) und Mettmann (1 329 Stunden) sowie Köln (1 324 Stunden) und Leverkusen (1 321 Stunden). Die landesweit niedrigsten Werte wurden für Oberhausen (1 264 Stunden) und den Kreis Wesel (1 259 Stunden) ermittelt.
Im Vergleich zum Vorjahr waren die Ergebnisse in allen Kreisen und kreisfreien Städten rückläufig. Der Rückgang der durchschnittlichen Arbeitsleistung ist maßgeblich auf die höhere Zahl von Kurzarbeitern und sonstigen Freistellungen im Zuge der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Den höchsten Rückgang der Pro-Kopf-Arbeitsleistung gab es im Kreis Neuss (−4,0 Prozent), der niedrigste Rückgang war in der Städteregion Aachen und der Stadt Gelsenkirchen (jeweils −3,1 Prozent) zu verzeichnen.
In den Bereichen „Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe)” und „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit” verringerte sich die jährliche Arbeitszeit um 2,5 Prozent (−36 bzw.−32 Stunden) und damit geringer als im NRW-Durchschnitt. Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei” ist die jährliche Arbeitszeit um 2,7 Prozent gesunken. Im Verarbeitenden Gewerbe sank die jährliche Arbeitszeit um 2,8 Prozent („40 Stunden) und das Baugewerbe verzeichnet einen Rückgang von 3,2 Prozent (−50 Stunden).
Bei den Wirtschaftszweigen „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- u. Wohnungswesen” und „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” ergab sich ein stärkerer Rückgang der jährlichen Arbeitszeit als im NRW-Durchschnitt. In dem Bereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- u. Wohnungswesen” sank die jährliche Arbeitszeit um 4,2 Prozent (−56 Stunden). Im Wirtschaftszweig „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” ergab sich ein Rückgang um 4,9 Prozent (−66 Stunden).
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder”, dem auch IT.NRW angehört. Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/etr. (IT.NRW)